Eine Mietkautionsbürgschaft erhalten Mieter grundsätzlich auch ohne festes Einkommen. Jedoch müssen diese eine einwandfreie Bonität bei Schufa & Co nachweisen. Zudem sind einige formelle Voraussetzungen zu erfüllen.
- Grundvoraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland sowie eine deutsche Bankverbindung.
- Der Abschluss erfolgt komplett digital. Zusätzliche Unterlagen sind nur in Ausnahmefällen notwendig.
- Banken verlangen ein festes Einkommen, bei Versicherungen reicht eine positive Bonitätsauskunft.
- Nicht jeder Schufa-Eintrag schadet. Negativmerkmale wie z.B. eine Privatinsolvenz führen jedoch zu einer Ablehnung.
Voraussetzungen für eine Mietkautionsbürgschaft
Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, siehe folgende Auflistung. Wichtig: Ein Mieter kann eine Mietkautionsbürgschaft immer nur für sich selbst abschließen. Eine Übernahme für eine andere Person ist nicht möglich.
- Mindestalter des Antragstellers: 18 Jahre
- vollständig und korrekt ausgefüllter Antrag
- aktuelle und zukünftige Meldeadresse in Deutschland
- Bankverbindung bei einer Bank mit Niederlassung in Deutschland
- Personen in Miet- und Bürgschaftsvertrag müssen identisch sein.
- ungekündigtes Mietverhältnis
- Bonitätsprüfung mit positivem Ergebnis (Mietkautionsversicherung und Bankbürgschaft)
- festes Arbeitsverhältnis und Einkommen (nur bei Bankbürgschaft-Mietkaution)
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Die meisten Anbieter haben ihren Vertragsabschluss inzwischen digitalisiert: Sie können also fast überall Ihre Mietkautionsbürgschaft online abschließen (Anleitung unter dem Link). Zusätzliche Unterlagen werden nur in bestimmten Ausnahmefällen benötigt:
- Auf Anfrage (z.B. bei höheren Bürgschaftssummen) ist ein Gehaltsnachweis oder Rentenbescheid sowie der Mietvertrag in Kopie vorzulegen. Manchmal wird auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters verlangt.
- Zusätzliche Nachweise sind bei einer Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe notwendig.
Warum wird bei einer Mietkaution die Bonität geprüft?
Der Begriff Bonität steht normalerweise im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten. Frei übersetzt bedeutet er Kreditwürdigkeit, also die Fähigkeit Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen. Bei einem Mietverhältnis geht es darum, dass sich der Mieter notwendige Zahlungen wie Miete und Nebenkosten leisten kann. Daher wird vor Ausstellung einer Kautionsbürgschaft eine sogenannte Bonitätsprüfung durchgeführt, siehe nächster Abschnitt.
Wie läuft die Bonitätsprüfung ab?
Die Bonitätsprüfung ist in den Online-Antragsprozess integriert, und erfolgt vollautomatisiert über datenbasierte Schnittstellen. Je nach Anbieter wird entweder bei der Schufa, Infoscore, Bürgel, oder bei gewerblichen Bürgschaften über Creditreform, eine Auskunft eingeholt. Sie erhalten als Mieter bei einem positiven Ergebnis innerhalb von wenigen Sekunden eine Zusage, und können den Antragsprozess abschließen. Bei einem negativen Ergebnis werden Sie ebenso schnell benachrichtigt. Der Ablauf im Überblick:
1. Einwilligung des Mieters
Der Mieter gibt seine Zustimmung zur Bonitätsabfrage. Dies geschieht in der Regel durch Akzeptieren einer entsprechenden Klausel mittels Bestätigung durch Anklicken.
2. Anfrage wird gestellt
Der Anbieter der Bürgschaft stellt bei einer Wirtschaftsauskunftei, wie z.B. der Schufa, eine Anfrage. Die Anfrage enthält die vom Mieter bereitgestellten persönlichen Daten aus dem Online-Antrag. Diese werden elektronisch an die Auskunftei übermittelt.
3. Datenabgleich
Die Auskunftei gleicht die übermittelten Daten mit den in ihrer Datenbank gespeicherten Informationen ab. Dabei werden sowohl positive als auch negative Einträge berücksichtigt. Daraus wird ein numerischer Wert, der sogenannte Score berechnet. Der Score drückt die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers in einer Kennzahl zwischen 0 und 100 aus.
4. Übermittlung der Ergebnisse
Der berechnete Score sowie die gespeicherten Einträge werden an das anfragende Unternehmen, die bürgschaftsgebende Bank oder Versicherung, übermittelt.
5. Entscheidung
Der Bürgschaftsgeber bewertet die Kreditwürdigkeit des Mieters anhand der erhaltenen Daten sowie anderer interner Kriterien. Die Entscheidung über die Genehmigung erfolgt in Echtzeit, und wird dem Antragsteller direkt mitgeteilt. Kommt es zu einer Ablehnung, erhält der Mieter zumindest bei diesem Anbieter keine Bürgschaft.
Was ist der Schufa-Score?
Die Schufa sammelt und speichert Informationen zum Zahlungsverhalten eines Verbrauchers, und berechnet daraus eine Kennzahl, den sogenannten Score. Dieser zwischen 0 und 100 liegende Wert gibt die statistische Wahrscheinlichkeit an, mit der ein Verbraucher seine Zahlungsverpflichtungen zukünftig erfüllen wird. Der Schufa-Score wird aus allen vorliegenden Einträgen – sowohl positiv als auch negativ – anhand eines mathematisch-statistischen Verfahrens ermittelt. Je höher der Score, desto besser wird die Bonität einer Person eingeschätzt. Je niedriger der Wert, desto größer ist das Ausfallrisiko, siehe auch nachfolgende Grafik.
Ist eine Mietkautionsbürgschaft trotz negativer Schufa möglich?
Nicht alle Bürgschaftsgeber arbeiten mit der Schufa zusammen, sondern beziehen ihre Daten von anderen Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. Infoscore, Bürgel oder Creditreform. So kann ein Mieter trotz eigentlich negativer Schufa eine Mietkautionsbürgschaft erhalten, wenn die Bonitätsabfrage bei einer anderen Wirtschaftsauskunftei zu einem positiveren Ergebnis kommt. Welcher Anbieter mit welcher Auskunftei zusammenarbeitet, können Sie in unserem Vergleichsrechner unter Produktdetails einsehen.
Wann wird eine Kautionsbürgschaft abgelehnt?
Eine Mietbürgschaft kann aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt werden. Meist hängt dies mit den finanziellen Verhältnissen des Antragstellers zusammen, siehe folgende Auflistung.
- Zu niedriger Schufa-Score: Ein Score unter 95 wird teilweise schon als kritisch angesehen.
- Negative Schufa-Einträge: Sogenannte harte Negativmerkmale, wie z.B. Inkassoverfahren, Vollstreckungsmaßnahmen oder eine Privatinsolvenz führen i.d. Regel zu einer Ablehnung. Hierfür reicht ein einziges dieser Merkmale aus.
- Verschuldung und Einkommen: Ein Antragsteller hat bereits laufende Kreditverpflichtungen, denen relativ gesehen zu niedrige Einkünfte gegenüberstehen.
- Unvollständige oder falsche Angaben: Stellt der Mieter nicht alle erforderlichen Informationen bereit, oder macht irreführende Angaben, kann auch deshalb die Bürgschaft abgelehnt werden.
- Fehlende Zahlungshistorie: Liegen über die Person nur wenige oder keine Daten über das Zahlungsverhalten vor, kann die Bonität nicht ausreichend beurteilt werden. Das ist z.B. bei sehr jungen Mietern der Fall.
- Instabiler Wohnsitz: Häufige Umzüge können als Zeichen für Instabilität und Unsicherheit gewertet werden, was ebenfalls die Chancen auf eine Bürgschaft mindern kann.
Mein Antrag wurde abgelehnt: Was tun?
Ein abgelehnter Antrag bedeutet nicht, dass Sie grundsätzlich keine Mietbürgschaft erhalten. Das liegt daran, dass jeder Bürge seine eigenen internen Kriterien und Risikobewertungen hat. So kann ein bestimmtes Merkmal ein Grund für einen Ausschluss sein, während dasselbe Merkmal woanders kein Problem darstellt. Wurde Ihr Antrag abgelehnt, lohnt es sich daher, es bei einem anderen Bürgschaftsgeber zu versuchen. Bei mehreren Absagen ist es dagegen sinnvoll, die eigene Kreditwürdigkeit genauer unter die Lupe zu nehmen. Hierzu können Sie eine Eigenauskunft anfordern, und dort z.B. Ihren Score sowie mögliche Negativeinträge einsehen. Mehr Infos hierzu finden Sie Kapitel: Schufa-Auskunft für Vermieter.
Manu meint
Hallo,
ich finde nirgendwo Angaben, ob das Alter des Mieters egal ist, oder ob es da Grenzen gibt…
Meine Mutter ist 78. Würde das auch gehen?
admin meint
Hallo,
das Alter des Antragstellers spielt meines Wissens keine Rolle. Zumindest ist mir nichts Gegenteiliges bekannt.
Viele Grüße
Laura meint
Hallo, leider bekomme ich aufgrund schlechter Bonität keine Mietkautionsbürgschaft. Wäre es möglich, die Bürgschaft auch auf jemand anderen, für die gleiche Wohnung, laufen zu lassen?
admin meint
Hallo,
das ist leider nicht möglich. Es muss immer die Bonität des Mieters / Antragstellers geprüft werden.
Freundliche Grüße
Nancy meint
Hallo,
wir vermieten das erste Mal Wohnungen. Eigentlich würden wir uns gerne für einen netten Mietinteressenten entscheiden. Jedoch hat er nicht genug Geld für eine normale Kaution, UND er bekommt KEINE Bürgschaft durch. Sollte uns das zu denken geben, oder kann das ab und an vorkommen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
admin meint
Hallo,
ja grundsätzlich sollten Sie vorsichtig sein, da der Mietinteressent wahrscheinlich einen Schufa-Eintrag, oder einen zu niedrigen Schufa-Score hat. Dies kann theoretisch harmlose Gründe haben, wie z.B. eine vergessene Rechnung. Es können aber auch ernstere finanzielle Probleme dahinter stecken. Da Sie es wahrscheinlich nicht im Detail erfahren werden, suchen Sie sich im Zweifel besser einen neuen Mieter.
Freundliche Grüße