Welche Vor- und Nachteile hat die Mietkautionsbürgschaft für mich als Vermieter? Ist die Bürgschaft genauso sicher wie ein Sparkonto? Wie ist es um die Bonität des Mieters bestellt? Was tun im Schadensfall? Alle Antworten hier.
Vorteile und Nachteile der Bürgschaft für Vermieter
Vorteile
- Bonitätsprüfung beim Antrag: Mietinteressenten mit schlechter Schufa erhalten keine Bürgschaft.
- sofortige Verfügbarkeit: keine Diskussion mit Mietern, die ihre Kautionszahlung hinauszögern möchten
- unkomplizierte Auszahlung: rechtssicherer Zugriff auf die Mietkaution im Schadenfall
- Kosten -und Zeitersparnis: Verwaltung inklusive Zins- und Steuerabrechnungen entfällt.
- bessere Vermietbarkeit: z.B. von Objekten mit geringer Nachfrage
Nachteile
- bei Ansprüchen: Vorlage von Dokumenten wie beim Schadensfall bei einer Versicherung.
- Einwendungen des Mieters: Dieser muss jedoch nachweisen, dass die Ansprüche unberechtigt sind.
Der Schadensfall ist eingetroffen: Was tun als Vermieter?
Ihr Mieter hat Mieten oder Nebenkosten nicht bezahlt, oder beim Auszug hinterlassene Schäden nicht beseitigt? Er hat Ihnen als Sicherheit eine Mietkautionsbürgschaft hinterlegt? Dann können Sie als Vermieter die Bürgschaft „ziehen“. Hierzu müssen Sie beim Anbieter den Schadensfall melden. Um welche Versicherung oder Bank es sich handelt, ist auf der Bürgschaftsurkunde vermerkt. Wie der Schaden reguliert wird, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Wie erfolgt die Inanspruchnahme der Mietkautionsbürgschaft?
Die Inanspruchnahme erfolgt über ein standardisiertes Verfahren. Der Ablauf ähnelt der Schadensregulierung bei einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Hierfür stellt der Kautionsanbieter ein Schadensformular auf seinem Webportal zum Download zur Verfügung. Das Schadensformular reichen Sie als Vermieter zusammen mit dem Mietvertrag und der Bürgschaftsurkunde ein. Eine Auszahlung erfolgt i.d. Regel innerhalb von 14 Tagen. Ausführliche Infos zum Ablauf der Inanspruchnahme.
Gibt es für mich als Vermieter Risiken?
Die Kautionsbürgschaft ist ein speziell zur Absicherung von Mietverträgen entwickeltes Produkt, welches den hohen Anforderungen der Immobilienwirtschaft gerecht wird. Für eventuelle Probleme wurden für Lösungen geschaffen, siehe folgende Praxisfälle.
Mieter bestreitet Ansprüche
Bonität des Mieters
Nur Bares in Wahres
Mieter zahlt Beitrag nicht
Mieter kündigt Bürgschaft
Muss ich als Vermieter eine Bürgschaft akzeptieren?
Sie sind als Vermieter nicht verpflichtet, eine Mietkautionsbürgschaft zu akzeptieren. Die Annahme erfolgt von Ihrer Seite komplett freiwillig. Die Anlage auf einem Sparkonto ist dagegen gesetzlich geregelt, und für beide Mietparteien verbindlich, siehe auch § 551 BGB Abs. 3.
Johann meint
Das Mietverhältnis besteht bereits. Aber die Bürgschaft wurde auch nach 8 Wochen noch nicht vorgelegt. Jetzt wurde die Wohnung gekündigt, und auf eine Mietkautionsversicherung hingewiesen wegen Zahlungsschwierigkeiten. Zahlt diese dann auch uneingeschränkt vom Zeitpunkt des Mietbeginns, wenn Sie jetzt erst abgeschlossen wird?
admin meint
Hallo,
der Vertrag einer Mietkautionsbürgschaft beginnt immer mit dem Datum, welches auf der Urkunde vermerkt ist. Inanspruchnahmen aus vorherigen Zeiträumen sind nicht möglich.
Viele Grüße
Ammerseerin meint
Hallo,
kann die Mietkautionsbürgschaft schon vor Abschluss des Mietvertrages abgeschlossen werden? Muss der Mieter den Mietvertrag der Versicherung für den Abschluss vorlegen?
Gruss C. H.
admin meint
Hallo,
die Bürgschaft steht immer in Beziehung zum Mietvertrag, den sie absichert. Das heißt: Man kann sie nicht „unabhängig“ abschließen. Allerdings kann sich der Mieter eine Zusage der Bank oder Versicherung reservieren. Das bedeutet, dass er einen Antrag stellt, die Bonitätsprüfung durchläuft, und dann beim Einzug in die Wohnung darauf zurückgreift. Bei der Beantragung muss dann eine Kopie des Mietvertrags vorgelegt werden.
Freundliche Grüße
Tanja meint
Guten Tag,
was passiert, wenn ein Mieter den Versicherungsbetrag nach mehr mehrmaliger Aufforderung nicht zahlt. Ab wann ist der Versicherungsschutz dann nicht mehr gewährleistet? Gibt es Fristen hierbei? Kündigen Sie in dem Fall die Mietkautionsbürgschaft einseitig? Entfällt bei Kündigung durch den Bürgschaftsgeber für den Mieter und auch den Vermieter die Sicherheit?
admin meint
Hallo,
Sie müssen sich keine Gedanken bezüglich Ihrer Sicherheit bzw. Mietkaution machen. Nicht gezahlte Beiträge sind allein das Problem der Versicherung. Gekündigt wird deshalb auch nichts.
Freundliche Grüße