Wie Sie Ihre Mietkautionsbürgschaft in wenigen Minuten online abschließen, erfahren Sie hier. Zudem beantworten alle wichtigen Fragen rund um die Beantragung Ihrer Mietkaution. Halten Sie Ihren Mietvertrag sowie Ihren Personalausweis bereit.
➥ Mietkautionsbürgschaft online abschließen in 3 Schritten
Wie kann ich eine Mietkautionsbürgschaft abschließen (ausführlich)?
Die meisten Anbieter haben inzwischen ihr Antragsverfahren komplett digitalisiert. Das bedeutet, dass der Abschluss inklusive Dateneingabe, Video-Ident-Verfahren und Bonitätsprüfung komplett online erfolgen kann. Sie benötigen hierfür lediglich einen PC, Smartphone oder Tablet mit Internetanschluss. Der Vorgang nimmt normalerweise nicht mehr als 5 Minuten in Anspruch. Auch die Bürgschaftsurkunde kann heutzutage per PDF ausgestellt, und dem Vermieter direkt weitergeleitet werden.
Der Ablauf in Kürze
- 1. Ermitteln Sie mit unserem Vergleichsrechner ein günstiges Angebot.
- 2. Über den orangenen Button „Zum Antrag“ in der Tabelle gelangen Sie zu Ihrem Favoriten.
- 3. Geben Sie die gefragten Daten zu Mieter, Vermieter, Mietobjekt und Bankverbindung in die Eingabemaske ein. Es erfolgt eine automatisierte Bonitätsprüfung. Sie erfahren in wenigen Sekunden, ob Ihre Mietkaution übernommen wird. Bei einer Zusage schließen Sie den Vorgang ab.
- 4. Lassen Sie Ihrem Vermieter die Bürgschaftsurkunde zukommen, entweder als PDF oder in Papierform.
Welche Unterlagen werden für den Abschluss benötigt?
Normalerweise sind keine zusätzlichen Dokumente notwendig. Die Bestätigung Ihrer Identität können Sie über die nächste Postfiliale (Post-Ident-Verfahren), oder bequem von zu Hause (Video-Ident-Verfahren) vornehmen. Halten Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Übersteigt die Kautionssumme eine bestimmte Höhe wie z.B. 10.000 €, sind auf Anfrage weitere Unterlagen in Kopie einzureichen, siehe folgende Auflistung.
- Mietvertrag in Kopie
- Gehaltsnachweis oder Rentenbescheid
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters
Zusätzliche Nachweise sind bei der Beantragung einer Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe zu erbringen.
Wer kann eine Mietkautionsbürgschaft beantragen?
Eine Mietkautionsversicherung kann immer nur vom Mieter abgeschlossen werden. Dieser muss hierfür einige Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist zudem, dass der Vermieter eine Bürgschaft als Kaution akzeptiert. Hierzu ist er nicht verpflichtet.
- Sie sind als Mieter volljährig.
- Sie können eine ausreichende Bonität vorweisen.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland.
- Ihre Bank hat eine Niederlassung in Deutschland.
Wann kann man eine Mietkautionsversicherung beantragen (Zeitpunkt)?
Während der Wohnungssuche
Gewöhnlich wird von den Anbietern ein Service zur Reservierung angeboten. Mit der vorliegenden Bürgschaftszusage können Sie dem potenziellen Vermieter Ihrer neuen Wohnung eine vorhandene Bonität nachweisen. Der eigentliche Vertrag kann später abgeschlossen werden.
Zu Beginn des Mietvertrags
Ein Abschluss zu Beginn des Mietverhältnisses ist die am häufigsten gewählte Form. Sie haben sich mit Ihrem Vermieter bereits auf einen Mietvertrag geeinigt. Dieser hat sich mit einer Bürgschaft einverstanden erklärt.
Laufendes Mietverhältnis
Die Hinterlegung ist auch noch möglich, nachdem das Mietverhältnis begonnen hat. Hat der Vermieter bereits eine Barkaution erhalten, zahlt er das Geld im Austausch für die Bürgschaft zurück.
Kann ich eine Mietkautionsbürgschaft nur online abschließen?
Der Online Abschluss ist grundsätzlich empfehlenswert: Denn hier ist der Aufwand am geringsten, und der Vorgang nimmt am wenigsten Zeit in Anspruch. Bei einigen Anbietern gibt es auch die Möglichkeit, die Bürgschaft in Papierform zu beantragen. Die Versicherer und Kautionskassen stellen hierfür auf ihrer Webseite entsprechende Dokumente als PDF zur Verfügung. Füllen Sie die Unterlagen am PC oder handschriftlich aus, und versenden Sie diese auf dem Postweg an die angegebene Adresse.
Müssen bei mehreren Mietern alle die Bürgschaft abschließen?
Ja, alle Personen, die im Mietvertrag stehen, müssen auch Vertragsinhaber der Kautionsbürgschaft sein. Es ist also nicht möglich, dass bei mehreren Mietern nur eine Person die Bürgschaft vorlegt.
Kann auch eine andere Person die Bürgschaft für den Mieter stellen?
Nein, die Personen im Mietvertrag und im Bürgschaftsvertrag müssen identisch sein. Die Mietkautionsbürgschaft kann also nicht von einem Freund oder Verwandten, sondern immer nur vom Mieter selbst beantragt werden. Nicht damit zu verwechseln ist die private Mietbürgschaft. Hier bürgt eine nicht im Mietvertrag stehende Privatperson für die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
Mietkaution beantragen bei Umzug aus dem Ausland
Wer eine Mietkautonsbürgschaft online abschließen möchte, muss hierfür eine aktuelle Meldeadresse aus Deutschland angeben. Dies ist bei einem Umzug aus dem Ausland jedoch nicht möglich. In dem Fall empfehlen wir, telefonisch Kontakt mit der Bank oder Versicherung aufzunehmen, und in einem persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter den genauen Ablauf zu klären.
Was bedeutet: eine Kautionsbürgschaft reservieren?
Bei der Reservierung können Sie sich vorab eine Zusage der Bank oder Versicherung einholen, ohne dass es zu einem verbindlichen Vertragsabschluss kommt. Es handelt sich lediglich um eine Vorab-Prüfung, ob eine Übernahme der Kaution möglich ist. Sie müssen also auch noch keinen Beitrag zahlen. Das Ganze hat zwei Vorteile:
- 1. Sie können Ihrem potenziellen Vermieter bereits eine erfolgreiche Bonitätsprüfung nachweisen.
- 2. Sollte er die Bürgschaft nicht akzeptieren, sparen Sie sich die Arbeit, den Vertrag wieder kündigen zu müssen.
Sie können übrigens Ihren Antrag mit den erfassten Daten bis zu einem Monat speichern, und ihn zügig zu Ende bringen, sobald Sie ihn benötigen. Auch die Reservierung können Sie schnell und einfach über das Internet vornehmen.
Anja meint
Hallo,
ich hatte vor Kurzem eine Mietkautionsbürgschaft über Sie abgeschlossen. Meine Vermieterin hat jedoch im Nachhinein entschieden, die Bürgschaft nicht zu akzeptieren, nachdem sie vorher zugesagt hatte. Jetzt habe ich den Vertrag dafür, und es wurde auch schon Beitrag bei mir abgebucht.
Was soll ich jetzt machen?
admin meint
Hallo,
das ist insoweit kein Problem. Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Sie bekommen dann das Geld zurück überwiesen. Bitte die Kündigung mit Urkunde nicht an uns, sondern direkt an den Anbieter verschicken, wo Sie die Bürgschaft abgeschlossen haben.
Freundliche Grüße
Dirk meint
Guten Tag,
ich möchte meiner Tochter die Mietkautionsbürgschaft schenken. Ist das möglich?
Mit freundlichen Grüssen
admin meint
Hallo,
leider können Sie die Bürgschaft nicht im Namen einer anderen Person beantragen. Das kann immer nur der Mieter selbst. Was Sie jedoch tun können, ist Ihrer Tochter den Beitrag zu spendieren.
Freundliche Grüße
Danielle meint
Wir sind im Juli in unsere Wohnung eingezogen, aber die Kautionszahlung war zunächst „untergegangen“, weil niemand daran gedacht hatte. Jetzt müssen wir die Mietkaution doch noch nachzahlen. Ist in dem Fall ein nachträglicher Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft möglich?
admin meint
Hallo,
ja, Sie können eine Kautionsbürgschaft auch noch abschließen, wenn das Mietverhältnis schon begonnen hat. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, eine Bürgschaft als Kaution zu akzeptieren, sondern muss hierfür sein Einverständnis geben.
Viele Grüße