Dem Vermieter die richtigen Fragen stellen, und ihm umgekehrt die passenden Antworten liefern: Wer diese Regeln beherrscht, hinterlässt bei der Wohnungsbesichtigung einen guten Eindruck. Wir erläutern, wie Sie sich als Mieter richtig verhalten, und worauf es ankommt.
Inhaltsverzeichnis
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Stellen Sie dem Vermieter Fragen, die ein ernsthaftes Interesse signalisieren.
- Seien Sie dabei aber nicht fordernd. Freundlichkeit und Diplomatie zahlen sich aus.
- Wichtig ist zudem der richtige Zeitpunkt einer Fragestellung.
- Auch der Hausherr wird einiges von Ihnen wissen wollen. Bereiten Sie sich gut darauf vor.
Welche Fragen sollte man bei einer Wohnungsbesichtigung stellen?
Es gibt sicherlich viele Themen, die Ihnen als Mieter während einer Wohnungsbesichtigung durch den Kopf gehen. Doch welche Fragen sollte man dem Vermieter oder Makler stellen? Ein kurzer Überblick:
- Mietobjekt: Was gehört alles dazu, wie z.B. ein Kellerraum, ein Kfz-Stellplatz oder der Garten?
- Nebenkosten: Welche fallen an, und wie hoch sind sie?
- Tierhaltung: Wichtig, wenn Sie z.B. Ihren Hund oder Ihre Katze mitbringen möchten.
- Einbauküche- / Schränke: Eventuell muss diese gegen einen Geldbetrag abgelöst werden.
- Nachbarschaft: Erkundigen Sie sich nach den Nachbarn im Haus.
- Technik: Wie schnell ist das Internet?
- Pflichten: Was fällt an? z.B. Treppenhausreinigung
- Einzugstermin: Wenn dieser nicht schon aus der Anzeige hervorgeht.
Was Sie (vorerst) besser nicht fragen sollten
Bestimmte Themen sollte man nicht bei der Besichtigung klären, sondern wenn überhaupt erst später. Bei den folgenden Punkten ist Zurückhaltung angesagt.
- Überrumpeln Sie den Vermieter nicht gleich mit Änderungswünschen. Damit sinken Ihre Chancen auf die Zusage für die Wohnung.
- Dasselbe gilt für die Frage, ob Sie die Kaution in Raten zahlen können. Sie erwecken damit den Eindruck, dass Sie nicht solvent sind.
- Erwähnen Sie zu diesem Zeitpunkt auch nicht, wenn Ihnen Teile der Wohnung nicht zusagen, oder Ihnen der Zustand nicht gefällt. Unterlassen Sie in jedem Fall jegliches Meckern oder Lästern.
- Vermeiden Sie auch die Frage, ob Sie erst später als den angedachten Termin einziehen können. Kein Vermieter wird einen Mietausfall in Kauf nehmen, wenn er es nicht muss.
- Verzichten Sie besser auf alles, was den eiligen und gestressten Vermieter unnötig Zeit kostet. Fragen zu den Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten oder Schulen in der Umgebung sind sicherlich interessant. Die Antwort kann jedoch auch Google geben.
Was darf ein Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung fragen?
Es gibt einige Informationen, die der Vermieter von Ihnen erfragen darf. Denn schließlich möchte er wissen, ob Sie sich die Wohnung leisten können, und ob Sie in die Hausgemeinschaft passen.
- Hierzu gehört z.B. Ihr Einkommen, Ihr aktueller Arbeitgeber sowie der Familienstand. Schulden müssen Sie immer dann nennen, wenn Sie aktuell bestehen, und für die Zahlung der Miete von Bedeutung sind. Auch gegen Sie laufende Insolvenzverfahren, Pfändungen oder Vollstreckungen gehören dazu.
- Der Vermieter darf außerdem wissen, ob Sie freilaufende Haustiere besitzen, wo Sie derzeit wohnen, und viele Personen in die Wohnung einziehen.
- Eine Mieterselbstauskunft sollten Sie wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Die Abgabe ist zwar freiwillig. Verweigern Sie die Auskunft, wird sich der Hausherr im Zweifel gegen Sie entscheiden.
- Dasselbe gilt für die Schufa-Auskunft welche von vielen Vermietern verlangt wird.
- Umstritten sind Auskünfte zum vorherigen Mietverhältnis, z.B. warum man als Mieter eine neue Wohnung sucht. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist jedoch zulässig.
Was geht den Vermieter nichts an?
Erledigte Schulden, Vorstrafen oder Rechtsstreitigkeiten sind Ihre Privatangelegenheit als Mieter. Auch ist dem Hausherrn nicht gestattet, sich nach Mitgliedschaften in Gewerkschaften und Vereinen, der religiösen Anschauung, einem Kinderwunsch, dem Gesundheitszustand oder der Nationalität zu erkundigen. Angaben zu Hobbys oder dem Musikgeschmack sind ebenfalls nicht relevant.
So reagieren Sie als Mieter auf heikle Themen
Obwohl der Vermieter nicht alle Informationen von Ihnen verlangen darf, könnten Sie dennoch mit entsprechenden Fragen konfrontiert werden. Hierauf sollten Sie sich mental vorbereiten. Überlegen Sie sich möglichst schon vorher, welche Frage Sie erwarten könnten, und wie Sie darauf reagieren. Wenn Sie nach einer Mitgliedschaft im Verein gefragt werden, und in üblichen Freizeit- / Sportvereinen aktiv sind, können Sie dies zutreffend beantworten. Fragt der Vermieter nach einem bestehenden Kinderwunsch, hegt er vielleicht den Hintergedanken, Sie dann von der Bewerberliste zu streichen. Hier sollten Sie freundlich mit einem anstrengenden und zeitraubenden Job kontern. Bei Fragen, die der Hausherr gar nicht stellen darf, wie z.B. nach dem Gesundheitszustand oder zur Religion, sind sogar Notlügen erlaubt. Sie können dafür nicht belangt werden. Anders ist es hingegen, wenn Sie aktuelle Schulden verschweigen, oder beim Einkommen schummeln. In diesem Fall kann der Vermieter den Mietvertrag nachträglich fristlos kündigen. Auf Fragen welche die Finanzierbarkeit der Wohnung betreffen, hat der Vermieter nämlich ein Anrecht. Niemals sollten Sie jedoch unhöflich reagieren, oder den Besserwisser heraushängen lassen. Ganz schlecht wäre zu antworten: „Das geht Sie gar nichts an“. Denn keine Antwort ist schließlich auch eine Antwort. Besser ist es, sich in dem Fall eine charmante Ausrede einfallen zu lassen.
Wie verhalte ich mich als Mieter richtig?
Bleiben Sie immer freundlich und seriös. Lassen Sie sich besser nicht auf Diskussionen ein, sondern vermitteln Sie den Eindruck, dass Sie mit den Bedingungen einverstanden sind. Stapeln Sie im Zweifel lieber etwas tiefer, als zu fordernd rüberzukommen. Wichtig ist zudem, die richtigen Fragen zum richtigen Zeitpunkt zu stellen. Möchten Sie in der Wohnung etwas verändern, äußern Sie den Wunsch nicht unbedingt beim ersten Aufeinandertreffen mit dem Vermieter. Während des Auswahlverfahrens mit zahlreichen Mitbewerbern ist Ihre Verhandlungsposition dafür nicht besonders gut. Auch im Umgang mit Mängeln ist Fingerspitzengefühl gefragt. Diese können Sie auch noch reklamieren, wenn der Vermieter bereits die Entscheidung zu Ihren Gunsten getroffen hat. Mietinteressenten die mit Zollstock und Taschenrechner durch die Wohnung laufen, sind beim Eigentümer gleich unten durch. Ein Vorteil beim Einzug in ein unrenoviertes Mietobjekt ist, dass Sie die Wohnung später beim Auszug nicht streichen oder renovieren müssen. Während der Mietdauer können Sie dagegen die Räume so gestalten wie Sie möchten. Beziehen Sie die Wohnung in einem unrenovierten Zustand, lassen Sie sich etwaige Mängel im Wohnungsübergabeprotokoll schriftlich bestätigen. Dann fallen Schäden des Vormieters nicht auf Sie zurück.
Fazit: Darauf kommt es an
Die Begegnung mit dem Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung ähnelt einem Vorstellungsgespräch bei der Jobsuche. Somit ist es wichtig, dass Sie ein rundum positives Bild von sich hinterlassen. Bringen Sie den Hausherrn nicht mit falschen Fragen zum zweifeln, sondern zeigen Sie Interesse an den wichtigen Themen. Bleiben Sie immer höflich und freundlich, auch wenn der Vermieter sehr persönliche Informationen von Ihnen verlangt, die Sie eigentlich gar nicht beantworten müssten oder möchten. Kontern Sie in diesem Fall mit geschickten Antworten, und geben Sie im Zweifel lieber etwas mehr von sich preis. Erwecken Sie niemals den Eindruck, als hätten Sie etwas zu verbergen. Wichtig ist zudem der richtige Zeitpunkt. Fragen zur Ratenzahlung der Mietkaution oder aufwendigen Änderungswünschen gehören nicht in eine Wohnungsbesichtigung. Warten Sie damit, bis eine vertrauensvolle Atmosphäre mit dem Vermieter besteht. Letztlich geht es um einen gesunden Mix aus sinnvollen Fragen, die Interesse zeigen, ohne aber zu nerven, sowie souverän und gekonnt auf die Anliegen des Hausherrn zu reagieren.
Conny meint
Es gibt viele Kleinigkeiten bei der Wohnungssuche, die eigentlich ein „No-Go“ sind. Eigentlich handelt es sich
um eine „Geschäftsbeziehung“ zwischen Vermieter und Mieter. Dennoch bekommt der Wohnungssuchende
Mieter die Rolle eines „Bittstellers“, der fremden Menschen Einblick in private Unterlagen gewährt. Das gilt leider bevor überhaupt feststeht, ob er einen Besichtigungstermin bekommt, und als potentieller Mieter in Frage kommt.
Ist eine Besichtigung erfolgt, und steht der nächste Mieter fest, bekommen die verbliebenen Interessenten häufig nicht einmal eine Rückmeldung / Absage. Auch die Masse an Interessenten sollte mit einer Rundmail informiert werden, wenn die Wohnung bereits vergeben ist.
Vermieter vergessen auch gerne ihre Objekte, nachdem sie vergeben wurden, aus Portalen zu löschen. Jeder würde etwas zügiger zu seiner Wohnung kommen, wenn er nicht 10 Tage nach Besichtigung noch auf eine Rückmeldung wartet, und nicht weiß, dass die Wohnung schon 7 Tage zuvor vergeben war. Ich denke, dass Mieter, die zu Besichtigungen eingeladen werden auch ein Anrecht auf eine ordentliche Nachbearbeitung haben. In jeder Verwaltung gibt es jemanden, der genau dafür bezahlt wird!