Der Auszug ist schon eine Weile her, auch die Übergabe der Wohnung hat schon stattgefunden. Aber der ehemalige Vermieter zahlt die Kaution nicht oder nicht vollständig zurück. Doch was sind die Gründe dafür? Und welche Möglichkeiten habe ich als Mieter, an mein Geld zu kommen? Wir klären auf.
Inhaltsverzeichnis
Gründe warum ein Vermieter die Mietkaution nicht zurückzahlt
Zahlt der Vermieter die Kaution nicht selbständig zurück, ist es grundsätzlich richtig, ihn zu kontaktieren, und zur Rückzahlung aufzufordern. In einigen Fällen ist er jedoch berechtigt, die Mietkaution ganz oder teilweise einzubehalten. Überprüfen Sie zunächst, ob Sie folgende Dinge bereits erledigt haben. Unsere Checkliste hilft dabei.
Wohnung gereinigt?
Kleinigkeiten repariert?
Ist alles bezahlt?
Schäden beseitigt?
Schönheitsreparaturen
Alles erledigt, aber Vermieter zahlt Kaution trotzdem nicht zurück?
Sie haben alle oben aufgeführten Dinge erledigt, aber erhalten Ihre Kaution trotzdem nicht zurück? Nun wird es Zeit, aktiv zu werden. Gehen Sie nach der folgenden Anleitung vor:
Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter
Suchen Sie im ersten Schritt ein ganz normales freundliches Gespräch mit ihrem Vermieter. Rufen Sie ihn am besten an, oder vereinbaren einen Termin. Fragen Sie einfach nach, warum er die Mietkaution noch nicht zurückgezahlt hat. Manchmal liegen die Dinge ganz einfach, und lassen sich schnell aus der Welt räumen. Vielleicht war Ihr Vermieter aus nachvollziehbaren Gründen, wie z.B. Krankheit verhindert. Ansonsten lassen Sie sich die Gründe erläutern. Da Sie die wichtigen Punkte bereits kennen (siehe Tabelle oben), sind Sie gut vorbereitet, und können mitreden.
Setzen Sie ihm schriftlich eine Frist
Bleibt die Rückzahlung trotzdem aus, fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich dazu auf. Setzen Sie ihm am besten eine Frist. Zwei Wochen gelten hierbei als angemessen. Nutzen Sie hierfür die Versendungsart „Einschreiben mit Rückschein“, um eine sichere Zustellung zu gewährleisten. Lassen Sie sich in dem Schreiben auch die Gründe darlegen, warum er die Kaution nicht auszahlt. Weisen Sie ihn vorsichtshalber darauf hin, dass nach Ablauf der Frist rechtliche Schritte folgen werden. Nutzen Sie hierfür unser Musterschreiben vom Experten, wenn Sie möchten.
Leiten Sie ein Mahnverfahren ein
Reagiert der Vermieter nicht auf Ihre Fristsetzung, leiten Sie nun ein Mahnverfahren ein. Wenden Sie sich an das zuständige Mahngericht, und erwirken Sie dort einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dies geht heutzutage online. Die Nutzung des Online-Mahnbescheids ist preisgünstig, effizient und ohne Rechtsanwalt möglich. Ihr Vermieter bekommt darin eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Viele Empfänger zahlen in diesem Moment, oder suchen zumindest nun das Gespräch mit Ihnen. Das liegt daran, dass ein amtliches Dokument in jedem Fall mehr Eindruck macht als ein selbstverfasstes Anschreiben.
So funktioniert der Online-Mahnbescheid
- 1. Gehen Sie auf die Webseite online-mahnantrag.de. Wählen Sie dort Ihr Bundesland.
- 2. Geben Sie nun Schritt für Schritt die abgefragten Daten in die Eingabemaske ein. Abgefragt werden Angaben zum Gläubiger, zum Schuldner, zum Inhalt der Forderung sowie dem Betrag. Gläubiger sind Sie, Schuldner ist Ihr Vermieter.
- 3. Sind alle Daten vollständig erfasst, laden Sie den Antrag herunter, und drucken Sie ihn aus. Geben Sie ihn zur Post. Am besten per Einschreiben, damit nichts verloren geht.
Vermieter ignoriert Mahnbescheid: Was nun?
Ist der Vermieter der Meinung, dass er Ihnen keine Rückzahlung schuldet, kann er dem Mahnbescheid innerhalb einer Frist von 14 Tagen widersprechen. Legt er rechtzeitig Widerspruch ein, müssen Sie Ihre Forderung auf dem Wege der Vollstreckung durchsetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Sie betreiben die Vollstreckung selbst
Sie benötigen dafür nicht zwingend einen Anwalt. Die Weiterverfolgung über die Vollstreckung können Sie bereits im Mahnbescheidantrag ankreuzen. So müssen Sie nicht erneut tätig werden. Nach Ablauf der Frist erhalten Sie vom Mahngericht automatisch einen Antrag auf Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids. Füllen Sie diesen aus, und senden ihn an das Gericht zurück. Viele Zahlungspflichtige lenken mit der „Aussicht“ auf eine Vollstreckung ein, und zahlen spätestens jetzt.
Sie übergeben die Sache dem Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt
Möchten Sie den Weg der Mahnung oder Vollstreckung nicht selbst gehen, wenden Sie sich an den Mieterschutzbund oder den örtlichen Mieterverein. Lassen Sie sich dort gegen ein geringes Entgelt beraten. Rät Ihnen der Mieterschutzbund oder Mieterverein einen Fachanwalt für Mietrecht in Anspruch zu nehmen, beauftragen Sie diesen mit der Durchsetzung Ihrer Interessen. Hier sind jedoch Kosten und Nutzen abzuwägen.
Vermieter zahlt Mietkaution nicht vollständig zurück: Was tun?
In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Vermieter die Kaution nicht vollständig zurückzahlt. Dies ist erstmal nichts ungewöhnliches, und in bestimmten Fällen auch berechtigt. Beispiele hierfür sind, wenn der Vermieter Schäden in der Wohnung auf seine Kosten beseitigen muss, oder bei der letzten Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten ist. Häufiger Streitpunkt ist dabei die Höhe des einbehaltenen Betrags, der nicht immer nachvollziehbar ist. Hier können Sie als Mieter folgendermaßen vorgehen: Lassen Sie sich eine genaue Aufstellung der Kosten vom Vermieter vorlegen. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Informieren Sie sich, wie teuer bestimmte Handwerkerleistungen sind, und vergleichen Sie dies mit den abgezogenen Beträgen. Sind die Kosten zu hoch angesetzt, fordern Sie den Vermieter zur Rückzahlung des Differenzbetrags auf. Eine Orientierung zur Höhe der Abzüge finden Sie in unserem Ratgeber: Wie viel Kaution darf der Vermieter einbehalten?
Welche Fristen gelten für die Rückzahlung?
Die Rechtsprechung gibt für die Rückzahlung bestimmte Zeiträume vor. Diese gehen je nach Situation von wenigen Tagen bis hin zu 12 Monaten. Der Vermieter darf sich z.B. Zeit nehmen, um die Wohnung gründlich auf Schäden zu überprüfen. Auch bis die Nebenkosten komplett abgerechnet sind, kann einige Zeit vergehen. Eine Orientierung bietet die folgende Tabelle, siehe Fristen zur Rückzahlung der Mietkaution.
Musterschreiben für Kautionsrückzahlung
Ihr Vor-Vermieter lässt sich mit der Mietkaution viel Zeit? Dann fordern Sie ihn aktiv zur Rückzahlung auf. Nutzen Sie hierfür unser Musterschreiben vom Experten. Laden Sie das fertige Muster gegen eine geringe Gebühr herunter, wahlweise als PDF oder Word-Dokument. Sie können das Schriftstück später noch beliebig anpassen, falls nötig.
Stine meint
Hallo liebes Team,
Ende März muss ich aus der 88qm Mietwohnung einer DHH-Hälfte mit Gartenanteil ausziehen. Der Einzug war im Januar 2015. Die Kaution liegt als Bankbürgschaft bei der Bank. Im Garten wurde viel gepflanzt. Jetzt stellt der Vermieter klar, dass die Kirschlorbeerbüsche entfernt werden sollen, die in den Jahren prächtig wuchsen. Die 2 Hochbeete entfernte ich bereits. Die gute Erde habe ich in den sonst schlechten Boden verteilt. Der Garten war für den Vermieter bis jetzt sehr in Ordnung. Muss der Garten wirklich in den Ursprung versetzt werden? Im Mietvertrag steht nix darüber!?
Zum Streichen der Wohnung: Mein Mann und ich leben seit Juli 20 in Trennung. In den 5 Jahren wurden Wohnzimmer, Flur, kleines Zi und Küche komplett gestrichen. Flur in taugrün, Kl.Zi.in Sonnengelb, Kü in lichtes Grau und Sonnengelb. WZ eine Wand in lichtem Grau, eine Wand tapeziert, die anderen weiß. Da ich mit Räumung und Umzug alleine dastehe, kann ich das Streichen nicht alleine übernehmen. Letzten Herbst sprach der Vermieter davon, es sind alles freundliche Farben, die müssten nicht weiß gestrichen werden. Weiß war der Ursprung. Jetzt will er auf einmal die komplette Mietkaution über 2000 Euro darauf verwenden, um zu streichen, bzw. streichen zu lassen!?
Ich sehe diesen Betrag als zu hoch angesetzt, als Ausnutzung meiner Misere und Geldmacherei. Muss ich diesen Forderungen wirklich zustimmen? Ich brauche das Geld der Kaution, welches sowieso halbiert wird, für meinem Noch- Ehemann.
Mit freundlichen Grüßen
Stine von der Ostsee
admin meint
Hallo,
es kommt darauf an, ob die Bäume mit Zustimmung des Vermieters angepflanzt wurden. Wenn ja, ist es meiner Meinung nach nicht Ihr Problem. Wenn nein, müssen sie weg. Die Frage ist aber, ob der Vermieter nach 6 Jahren die Entfernung noch verlangen kann. Erkundigen Sie sich mal beim Mieterverein oder Mieterschutzbund nach eventuellen Fristen.
Viel Erfolg
Jana meint
Guten Tag,
ich wäre Ihnen sehr denkbar, wenn Sie mir zu meinem Fall eine kurze Einschätzung geben könnten. Ende Juni 2021 sind wir nach 12 Jahren aus unserer Wohnung ausgezogen. Die Vermieter haben einige kleine Schäden notiert. Eine Möglichkeit die Schäden selbst zu beseitigen, wurde nicht besprochen. Wir fragen uns, ab wann wir die Kaution zurückfordern können. Insgesamt liegt alles schon über 6 Monate zurück. Die Vermieter haben sich Anfang Juli mit weiteren kleineren Schäden und folgendem Hinweis gemeldet: „Wegen der Kautionsrückzahlung werden wir uns nach Prüfung, Zuordnung und Behebung der Schäden und nach erfolgter Abrechnung der Heizkosten innerhalb angemessener Frist bei Ihnen melden.“ Doch was ist in diesem Fall „angemessen“? Die Heizkostenabrechnung für 2020 haben wir im Dezember 2021 erhalten. Ich möchte ungern bis Dezember 2022 auf meine Rückzahlung warten müssen (wegen den Heizkosten für 2021).
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
admin meint
Hallo,
meiner Ansicht nach haben Sie ab Januar 2022 einen Anspruch auf Teilrückzahlung. Ein weiteren (in der Höhe angemessenen) Teil der Kaution dürfen die Vermieter jedoch zurückbehalten, bis die Nebenkosten 2021 abgerechnet wurden, und wenn dort mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.
VR meint
Hallo,
ich bin jetzt seit über einem Jahr aus der Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe fehlte ein Schlüssel von einem Sicherheitsschloss. So sollte ich ein neues Schloss bezahlen. Mir wurde aber keine Rechnung dafür ausgestellt. Zwischenzeitlich trennte sich mein Vermieter von der Hausverwaltung, und engagierte eine neue. Bei der Nebenkostenabrechnung sollte ich dann 240 Euro nachzahlen. Ich habe meinem Vermieter nun gesagt, dass er alles, was von mir noch gezahlt werden muss, von der Kaution abziehen soll. Aber es kommt keine Antwort. So habe ich ihm jetzt schon mehrmals schriftlich aufgefordert, mir den Rest zu überweisen. Aber er zahlt mir das Geld bisher einfach nicht zurück. Können Sie mir einen Rat geben, was ich noch unternehmen kann?
Vielen Dank für Ihre Antwort
admin meint
Hallo,
ein Vermieter kann sich zur Überprüfung von Schäden und Mängeln mit der Rückzahlung der Mietkaution bis zu 6 Monate Zeit lassen. Die Abrechnung der letzten Nebenkostenabrechnung kann auch bis zu 12 Monate dauern. Weitere Gründe finden Sie in diesem Artikel in der Tabelle ganz oben. Darunter finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie weiter verfahren können, also Gespräch suchen, Frist setzen, und mahnen. Ansonsten finden Sie beim Mieterschutzbund Hilfe.
Viel Erfolg