Die Anmietung einer Wohnung ohne Hinterlegung einer Kaution kommt heutzutage eher selten vor. Benötigt der Vermieter doch eine Sicherheit gegen Mietausfälle oder Schäden am Mietobjekt. Dennoch lässt sich die Zahlung in einigen Fällen geschickt umgehen. Wir erläutern 6 Möglichkeiten.
Inhaltsverzeichnis
Eine Mietkaution muss immer im Mietvertrag stehen
Ein Gesetz welches eine Mietsicherheit explizit vorschreibt, gibt es nicht. Der Vermieter hat somit nicht automatisch einen Anspruch darauf. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 551 BGB) enthaltende Vorschrift regelt lediglich, welche Summe erlaubt ist, und wie man diese anlegen darf. Um den Mieter zur Zahlung zu verpflichten, muss der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthalten. Andernfalls darf er die Hinterlegung verweigern. Prüfen Sie daher Ihren Mietvertrag, ob dort eine entsprechende Formulierung enthalten ist. Ein Recht zur Kündigung des Mietvertrags erwirbt der Vermieter bei Vergessen der Klausel übrigens nicht.
Gezielt nach Wohnungen ohne Kaution suchen
Zugegeben: Von diesen Angeboten gibt es heutzutage immer weniger. Denn welcher Vermieter möchte schon das Risiko eingehen, bei Schäden oder Mietrückständen mit leeren Händen dazustehen. Doch tatsächlich gibt es immer noch kleine 1-2 Zimmer-Wohnungen oder möblierte Zimmer die ohne Mietkaution inseriert werden. Sie müssen nur gezielt danach suchen. Hierfür eignen sich Kleinanzeigenportale im Internet, da Sie hier die Angebote mit bestimmten Suchbegriffen direkt herausfiltern können. Wie es funktioniert, zeigen die beiden Beispiele unten.
Mieten ohne Kautionszahlung ist trotzdem möglich
Eine Wohnung mieten ohne eine Kaution zu zahlen ist auch dann möglich, wenn der Vermieter eine Mietsicherheit verlangt. Das gilt zumindest, wenn man den Focus auf den Begriff „zahlen“ legt. Ist eine Hinterlegung unumgänglich, gibt es eine Möglichkeit, zumindest die Barkaution zu umgehen. In diesem Fall kann eine sogenannte Kautionsbürgschaft eine interessante Alternative sein. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde, die Barmittel verbleiben beim Mieter. Gegen Zahlung eines Jahresbeitrags stellen entweder eine Versicherung oder eine Bank die Kaution für den Hausherrn. Was man jedoch wissen sollte: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Bürgschaft zu akzeptieren.
Ein gutes Verhältnis zum Vermieter zahlt sich aus
Auf die Mietsicherheit kann auch dann verzichtet werden, wenn sich Mieter und Vermieter gut kennen, oder gar miteinander verwandt sind. Besteht ein vertrauensvolles Verhältnis, ist der Hausherr eher geneigt auf die Sicherheitsleistung zur verzichten oder diese zu reduzieren. Ein gutes Verhältnis zwischen den Mietparteien lässt sich z.B. auch dann aufbauen, wenn man sich als Mieter bereit erklärt, vor dem Einzug kleinere Schönheitsreparaturen selbst zu übernehmen. So lässt sich der Vermieter leichter von einem verantwortungsvollen Umgang mit seinem Mietobjekt überzeugen. Diese Möglichkeit besteht in erster Linie bei Vermietungen von privat.
Kann ich die Kaution auch vom Amt bekommen?
Ist man als Mieter nicht in der Lage, die Kaution aufzubringen, kann unter bestimmten Umständen das Jobcenter helfen. Dieses findet man bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Übernahme ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, und wird auch nur als Darlehen gewährt. Antragsteller müssen i.d. Regel entweder Grundsicherung, Sozialhilfe, oder eine Asylbewerberleistung beziehen.
Wenn alle Stricke reißen…
Kommen Sie um die Zahlung nicht herum, sollten Sie versuchen die Kaution aus der alten Wohnung möglichst schnell zurück zu erhalten. So lässt sich zumindest die Doppelbelastung vermeiden. Um eine Einigung mit dem Vor-Vermieter zu erreichen, gilt es alle noch offenen Ansprüche zügig zu klären.
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