Der Vermieter muss die Mietkaution sicher und gewinnbringend anlegen, der Mieter hat Anspruch auf Verzinsung. So läuft es normalerweise. Wir erläutern alle Regeln, Ausnahmen, und wie man die Zinsen berechnen kann.
- Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der gewählten Geldanlage.
- Ein Mindestbetrag ist jedoch gesetzlich geregelt, und orientiert sich am üblichen Zinssatz für Sparkonten.
- Kautionszinsen lassen sich (auch rückwirkend) anhand einer Formel ermitteln.
- Zum herkömmlichen Kautionskonto gibt es verschiedene Alternativen, siehe folgende Übersicht.
Wie hoch sind übliche Zinsen für eine Mietkaution?
Die Höhe der Verzinsung einer Mietkaution richtet sich normalerweise nach den Konditionen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Damit gemeint sind die Zinsen, die man bei einer Bank auf einem üblichen Sparkonto bekommt. Der Zinssatz wird in regelmäßigen Abständen als Statistik von der Bundesbank veröffentlicht, und hat seinen Ursprung im Leitzins der EZB. Entscheiden sich Mieter und Vermieter für eine andere Anlageform, und wird die Kaution hierdurch besser verzinst, gilt entsprechend der Zins der gewählten Geldanlage. Folgende Alternativen gibt es: Über den Link können Sie jeweils aktuelle Konditionen aufrufen.
Konditionen verschiedener Anlagen im Überblick (Stand Mai 2024)
- klassisches Mietkautionskonto: Ø 0,01%
- Tagesgeldkonto: Ø 3,30%
- Festgeld: Ø 3,20%
- Mietkautionsdepot mit Fonds und ETF: Ø 5,00%
- Mietkaution anlegen (alle Möglichkeiten zeigen)
Wem stehen die Zinsen aus der Mietkaution zu?
Die Mietkaution dient zwar dem Vermieter als Sicherheit. Das hinterlegte Geld gehört jedoch dem Mieter, dem auch die angefallenen Zinsen zustehen. Der Anspruch ist in § 551 BGB Abs. 3 gesetzlich geregelt.
„Der Vermieter hat eine ihm als Mietsicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.“
Weiter heißt es: „Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen. Die Erträge stehen dem Mieter zu.“
Es gibt jedoch folgende Ausnahme. § 551 Abs. 3 sagt: Die Verzinsung erhöht die Mietsicherheit.
Wann und wie lange muss eine Kaution verzinst werden?
Abgesehen von bestimmen Ausnahmen muss eine Mietkaution immer verzinst werden. Die Dauer der Verzinsung beginnt an dem Tag, an dem das Kautionskonto eröffnet wird, und endet mit dem Tag der Auflösung. Das gilt auch dann, wenn das Konto noch eine Weile über den Auszugstermin hinaus besteht, weil der Vermieter noch Forderungen aus dem Mietvertrag verrechnen möchte.
Mieter darf Nachweis der Kautionsanlage verlangen
Hat der Mieter die Kaution in bar übergeben, oder auf ein Vermieterkonto überwiesen, kann er einen Nachweis darüber verlangen, dass das Geld entsprechend den gesetzlichen Vorschriften angelegt wurde. Der Vermieter muss in dem Fall Auskunft zur Bank, zur Art des Kontos, zum Zinssatz, sowie zum Datum der Anlage geben. Kommt der Vermieter der Nachweispflicht nicht nach, kann der Mieter gemäß BGH-Urteil vom 23.09.2009 (VIII ZR 336/08) sogar die Miete in Höhe der hinterlegten Kautiossumme zurückbehalten.
Wie kann man die Zinsen berechnen?
Endet das Mietverhältnis, steht die Rückzahlung der Mietkaution an. Neben dem eigentlichen Kautionsbetrag muss der Vermieter auch die aufgelaufenen Zinsen an den Mieter zurückzahlen. Doch vor der Auszahlung muss man zunächst die exakte Höhe berechnen. Maßgeblich ist der angelegte Betrag, die Laufzeit sowie der Zinssatz. Die Berechnung erfolgt anhand einer feststehenden Formel, welche auch als kaufmännische Zinsformel bezeichnet wird (siehe nachfolgende Grafik). Das Z steht hierbei für das Ergebnis. K steht für Kapital, und ist in dem Fall die angelegte Kautionssumme. P ist der Prozentsatz (Zinssatz), welcher immer ins Verhältnis zu 100 gesetzt wird. T ist die Anzahl der Tage. In der kaufmännischen Zinsformel hat der Monat 30, und das Jahr 360 Tage.
Kann man Kautionszinsen auch rückwirkend ermitteln?
Wurde die Kaution während der Mietdauer bei einer Bank angelegt, erhält man dort meist Auskunft zu den angefallenen Erträgen. Erfolgte keine ordnungsgemäße Anlage, kann man den Betrag auch rückwirkend selbst ermitteln. Die Berechnung erfolgt ebenfalls anhand der oben gezeigten Formel. Verwendet werden muss immer der zu diesem Zeitpunkt geltende Sparzins. Bei einer längeren Anlagedauer hat sich der Zinssatz i.d. Regel mehrfach geändert. In dem Fall wird für die Zeit vor der Zinsänderung der alte, und für den Zeitraum danach der neue Zinssatz verwendet. Die aufgelaufenen Zinsen werden immer zum 31.12. zum angelegten Betrag hinzuaddiert, und im neuen Jahr fortan mit verzinst (sogenannter Zinseszinseffekt).
Kaution ohne Zinsen zurückbekommen: Ist das erlaubt?
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die Kaution nicht verzinst werden muss. Das gilt z.B.
- bei einem Mietvertrag mit Abschlussdatum vor 1983, in dem die Verzinsung ausgeschlossen wurde. Bei Mietverträgen ab 1983 müssen – egal was darin vereinbart wurde – Zinsen gezahlt werden.
- Aufgrund der allgemeinen Niedrigzinsen, die teilweise bei 0,00 Prozent lagen, sind schlicht keine Erträge angefallen.
- Die Verzinsungspflicht gilt nur für private Mietverhältnisse. Bei der Gewerbe-Mietkaution können die Bedingungen frei ausgehandelt werden. Die Anlage kann also auch unverzinslich sein.
- Die Mietparteien haben sich auf eine Bürgschaft für die Mietkaution geeinigt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Geldanlage, sondern um eine Dienstleistung, für die Gebühren anfallen.
Steuern auf Kautionszinsen
Erträge aus der Anlage einer Mietkaution, wie z.B. Zinsen oder Kursgewinne, zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen der Abgeltungsteuer, welche 25 Prozent beträgt. Zusätzlich können Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Kapitel: Mietkaution in der Steuererklärung.
claus-jürgen meint
Guten Tag,
wir haben in 03/76 eine Kaution in Höhe von 3.000,00 DM gezahlt. Jetzt nach 48 Jahren haben wir gekündigt, und die Vermieterin hat uns 3.800,00 € inkl. der Zinsen überwiesen. Das kann so NICHT stimmen. Können sie den Betrag in Euro der nach 48 Jahren fällig wird, berechnen? Keine Bank kann / will das errechnen. Die Bundesbank rechnet mit ca. 4.440,00 Euro.
Viele Grüße
Claus Jürgen
admin meint
Hallo,
ich stimme Ihnen zu, dass der sehr pauschal angegebene Betrag über 3.800 Euro mit hoher Wahrscheinlichkeit zu wenig ist. Allerdings kann ich das auch nicht mal eben so und kostenlos ermitteln.
Freundliche Grüße
Sylvia meint
Guten Tag,
der Mietvertrag meiner Mutter bestand seit 1986. Der Vermieter weigert sich, Zinsen für die Kaution zu bezahlen, und beruft sich auf das neue Gesetz von 2001. Ist das korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia
admin meint
Hallo,
ich kenne lediglich die Regelung, dass bei Mietverträgen, die vor 1983 abgeschlossen wurden, eine Mietkaution unverzinst vereinbart werden konnte. Da der Mietvertrag jedoch in 1986 abgeschlossen wurde, würde ich sagen, dass dort ein Anspruch auf Zinsen besteht.
Freundliche Grüße