Mieter und Vermieter die von höheren Zinsen profitieren, und gleichzeitig Kosten sparen möchten, können die Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto anlegen. Wir erläutern, wie es funktioniert, und worauf zu achten ist.
- Tagesgeldkonten bieten höhere Zinsen als Sparkonten, und werden zudem meist kostenlos angeboten.
- Der Zinssatz ist variabel, kann sich also auch während der Anlagedauer ändern.
- Eine Verpfändung des Kontos zugunsten des Vermieters ist i.d. Regel nicht möglich.
- Es gibt eine große Auswahl an Anbietern für Tagesgeld. Reine Onlinebanken haben meist bessere Konditionen als Filialbanken.
Kann man die Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto anlegen?
Ja, die Mietkaution lässt sich auch auf einem Tagesgeldkonto anlegen, wenn beide Mietparteien damit einverstanden sind. Gemäß § 551 BGB Abs. 3 ist der Vermieter zwar verpflichtet, eine vom Mieter überlassene Geldsumme (Barkaution oder Überweisung) bei einer Bank auf einem herkömmlichen Sparkonto anzulegen. Allerdings erlaubt das Gesetz auch abweichende Vereinbarungen. So können sich die Parteien auch auf eine andere Anlageform, wie z.B. Tagesgeld einigen. Wichtig: Die Kaution muss immer getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters, also auf einem separaten Konto, verbleiben.
Wo bekomme ich ein Tagesgeldkonto für die Kaution?
Ein Tagesgeldkonto mit guten Konditionen erhalten Sie aktuell z.B. bei Targobank, Commerzbank, Consorsbank, ING, ComDirect und 1822direkt. Daneben gibt es noch sogenannte Neo-Banken, welche ihre Geschäfte rein über mobile Apps abwickeln. Beispiele hierfür sind: N26, C24 und Quirion. Hier auf mietkautionsbuergschaft.de können Sie verschiedene Anbieter für Tagesgeld vergleichen. Geben Sie den gewünschten Anlagebetrag sowie die Laufzeit in den Rechner ein. In einer übersichtlichen Tabelle werden Ergebnisse, die zu Ihren Eingaben passen, angezeigt.
Wichtige Kriterien für den Vergleich sind:
- Zinssatz: Die Höhe des Zinses ist wichtig für den Erfolg einer Geldanlage.
- Zinsgarantien: Einige Banken bieten einen garantierten Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum, wie z.B. 6 Monate an. Informieren Sie sich vorher, welcher Zins nach dem Garantiezeitraum gilt, um die Rendite langfristig einschätzen zu können.
- Zinsgutschriften: Je häufiger die Zinsen gutgeschrieben werden (monatlich, vierteljährlich, jährlich), desto mehr profitieren Sie vom sogenannten Zinseszins-Effekt.
- Einlagensicherung: In Deutschland sind Geldanlagen pro Kunde und Bank bis zu 100.000 Euro durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken vor Verlust geschützt. Über die Filtereinstellungen im Rechner können Sie sich ausschließlich Institute mit deutscher Einlagensicherung anzeigen lassen.
- Mindestanlagebetrag: Häufig gilt für die Anlage ein Mindestbetrag. Sehr niedrige Kautionssummen können den Betrag möglicherweise unterschreiten.
- Gebühren: Tagesgeldkonten sind in der Regel kostenlos. Vergewissern Sie sich trotzdem, dass keine versteckten Gebühren anfallen. Werfen Sie dazu einen Blick in die Geschäftsbedingungen der Bank.
Tagesgeldkonto für Mietkaution eröffnen: So geht´s
Ein Tagesgeldkonto lässt sich heutzutage schnell und unkompliziert online eröffnen. Der Ablauf kann je nach Bank etwas abweichen.
- Auswahl der Bank: Vergleichen Sie über unsere Tabelle verschiedene Anbieter. Wählen Sie das Angebot, das Ihren Vorstellungen am nächsten kommt. Über den Button „Antrag“ gelangen Sie zum Webportal Ihrer gewählten Bank.
- Kontoantrag ausfüllen: Geben Sie die gefragten Daten in die Eingabemaske ein, wie z.B. Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bestätigen Sie Ihre Angaben.
- Identität bestätigen: Wählen Sie zwischen dem Post-Ident- und Video-Ident-Verfahren. Beim Post-Ident drucken Sie die Unterlagen aus, und gehen damit in die nächste Postfiliale. Das Video-Ident wird komplett online abgewickelt.
- Zugangsdaten In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Post.
- Geld überweisen: Überweisen Sie die Kaution von Ihrem Girokonto.
Wer ist Kontoinhaber: der Mieter oder der Vermieter?
Ein Mietkautionskonto kann in Prinzip von beiden Mietparteien eröffnet werden. Wichtig hierbei ist, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Eröffnet der Vermieter das Konto, muss dieser sicherstellen, dass die Kaution getrennt von seinem übrigen Vermögen verwaltet wird, und der Mieter am Ende die Zinsen bekommt. Ist der Mieter Kontoinhaber, sollte die Kaution möglichst zugunsten des Vermieters verpfändet werden. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Denn mit der Verpfändung wird sichergestellt, dass der Vermieter im Schadensfall Zugriff auf die Mietkaution hat, und der Mieter das Geld nicht für private Zwecke missbrauchen kann.
Kann man Tagesgeld überhaupt verpfänden?
Die Verpfändung eines Tagesgeldkontos ist theoretisch möglich, wird jedoch in der Praxis meist nicht umgesetzt. Denn Tagesgeld ist aufgrund seiner Eigenschaften nicht geeignet, als Sicherheit für Dritte zu dienen. Der eigentliche Sinn besteht viel mehr darin, das Geld jederzeit frei verfügbar zu halten. Entsprechend sind die technischen Abläufe der Banken nicht dafür ausgelegt, das Konto mit Einschränkungen oder Sperren zu belegen. Aus dem Grund schließen die meisten Kreditinstitute eine Verpfändung in ihren Geschäftsbedingungen aus. Deshalb sollte – aus praktischen Erwägungen heraus – die Kaution immer vom Vermieter angelegt werden. Für den Mieter ist diese Vorgehensweise natürlich ein Stück weit Vertrauenssache.
Worauf ist bei der Anlage in Tagesgeld zu achten?
Die Nutzung von Tagesgeld als Mietkautionskonto bietet beiden Mietparteien Vorteile. Um späteren Problemen vorzubeugen, sollten Sie bei der Umsetzung jedoch einige Punkte beachten.
- Einigung: Beide Mietparteien müssen mit der Anlageform einverstanden sein.
- Schriftliche Vereinbarung: Vereinbaren Sie die Art der Kautionsanlage immer schriftlich: Entweder direkt im Mietvertrag oder in einem separaten Dokument. So lassen sich später Missverständnisse und Streitigkeiten vermeiden.
- Separate Anlage: Richten Sie ein separates Konto ein, auf das ausschließlich die Mietkaution eingezahlt wird.
- Nachweis führen: Bewahren Sie alle Kontoauszüge und Unterlagen sorgfältig auf, damit man später das Konto problemlos zuordnen kann.
- Freistellungsauftrag: Erträge aus Geldanlagen müssen grundsätzlich versteuert werden. Damit die Bank nicht automatisch Steuern an das Finanzamt abführt, reichen Sie am besten gleich einen sogenannten Freistellungsauftrag ein (nur bei Kontoeröffnung auf den Mieter möglich). Sie erhalten zudem jedes Jahr eine Steuerbescheinigung. Diese enthält alle Zinserträge sowie eventuell abgezogene Steuern. Mehr zum Thema Mietkaution in der Steuererklärung.
Wer bekommt die Zinsen: der Mieter oder der Vermieter
Die Zinsen aus einer Kautionsanlage stehen unabhängig von der gewählten Anlageform immer dem Mieter zu. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter Kontoinhaber ist. Mehr Infos hierzu finden Sie im Kapitel: Mietkaution und Zinsen.
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