Lange Zeit ging am klassischen Sparbuch kein Weg vorbei. Doch in Zeiten niedriger Zinsen und hohen Gebühren sind Alternativen gefragt. Wir zeigen, wie man die Mietkaution gewinnbringend anlegen kann, und welche kostenlosen Möglichkeiten es gibt.
- 1. Laut § 551 BGB muss der Vermieter die Kaution getrennt von seinem übrigen Vermögen auf einem Sparkonto bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen anlegen.
- 2. Abweichend dazu können sich die Mietparteien einvernehmlich auf eine andere Anlageform verständigen. Bei entsprechender Einigung kann auch der Mieter das Kautionskonto eröffnen.
- 3. Es gibt kostenlose Alternativen wie z.B. Tagesgeld, oder renditestarke Investments in Fonds oder ETFs, siehe folgende Übersicht.
Mietkaution anlegen: 5 Möglichkeiten im Vergleich
Wie man die Mietkaution anlegen kann, zeigt die folgende Tabelle: Wir stellen für Sie 5 verschiedene Möglichkeiten gegenüber, und geben Auskunft zu den Vorteilen, Nachteilen, Zinsen und Kosten. Über den orangenen Button „Anbieter anzeigen“ können Sie einen Vergleich verschiedener Banken zu Ihrer gewünschten Anlageform aufrufen.
Sparkonto
+ Verpfändung möglich
- niedrige Verzinsung
- meist hohe Gebühren
- Wertverlust durch Inflation
Depot
mit Fonds oder ETFs
+ Schutz vor Inflation
+ Verpfändung möglich
- kurzfristige Wertschwankungen
- Vermieter muss zustimmen
Tagesgeld
+ kostenlos
+ jederzeit kündbar
+ Einlagensicherung
- keine Verpfändung
- Vermieter muss zustimmen
Festgeld
eventuell Gebühr bei vorzeitiger Auflösung
+ kostenlos
+ Einlagensicherung
- längere / feste Laufzeit
- keine Verpfändung
- Hausherr muss zustimmen
Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?
Nach der gesetzlichen Regelung des 551 BGB muss der Vermieter eine vom Mieter in bar erhaltene oder überwiesene Mietkaution auf einem separaten Konto, getrennt von seinem übrigen Vermögen, anlegen. Die Anlage erfolgt standardmäßig auf einem klassischen Sparkonto bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen. Da die Kaution dem Mieter gehört, das Konto jedoch auf den Namen des Vermieters läuft, verwaltet dieser das Geld während der Mietdauer treuhänderisch. Man spricht deshalb auch von einem sogenannten Treuhandkonto. Dieses wird entsprechend offen als Sonderkonto mit der Bezeichnung Mietkautionskonto ausgewiesen.
Auszug aus § 551 BGB: 1Gemäß § 551 BGB Abs. 3 hat der Vermieter eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. 2Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. 3In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. 4Sie erhöhen die Sicherheit. 5Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Eigentümer keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
Die Mietparteien dürfen eigene Vereinbarungen treffen
Die Kautionsanlage auf dem Sparbuch ist hierbei als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Das bedeutet, die Mietparteien können auch davon abweichen, und eine andere, z.B. besser verzinste Alternative wählen. Die Entscheidung muss jedoch von beiden Seiten einvernehmlich getroffen werden. Für jede gewählte Anlageform gilt, dass der Vermieter die Kaution nicht mit seinem übrigen Geld vermischen darf, und der Mieter am Ende die Zinsen bekommt. Hierzu folgendes Beispiel:
Auch der Mieter kann die Mietkaution anlegen
Da das Gesetz abweichende Vereinbarungen zulässt, kann auch der Mieter das Kautionskonto auf seinen Namen eröffnen. Auch hier können sich die Mietparteien entweder für das Sparbuch oder eine andere Anlageform entscheiden. Das Konto sollte hierbei zugunsten des Vermieters verpfändet werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Vermieter im Schadensfall überhaupt auf das Guthaben zugreifen kann, und der Mieter es nicht für private Zwecke missbraucht. Die Verpfändung wird der Bank angezeigt. Verlangt der Hausherr später eine Auszahlung, informiert das Kreditinstitut zunächst den Mieter. Dieser hat nun i.d. Regel 4 Wochen Zeit, Einwände geltend zu machen, oder seinerseits Forderungen anzubringen.
Mieter kann Steuerbefreiung beantragen
Ein Vorteil der Kontoeröffnung durch den Mieter besteht darin, dass dieser seiner Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag einreichen kann, wodurch keine Steuern auf die Zinserträge an das Finanzamt abgeführt werden. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Kapitel zur Mietkaution in der Steuererklärung.
Das klassische Sparbuch: niedrige Verzinsung und hohe Kosten
Das klassische Mietkautionssparbuch ist heutzutage immer noch weit verbreitet. Es gilt als bewährt und sicher, und wird daher von den meisten Vermietern akzeptiert. Eine nennenswerte Verzinsung kann man jedoch nicht erwarten. Dies ist gleich in zweifacher Hinsicht nachteilig: Denn die Erträge erhöhen einerseits die Sicherheit für den Vermieter, und andererseits den später ausgezahlten Betrag an den Mieter. Ein weiterer Nachteil sind die anfallenden Kosten. Diese sind in den letzten Jahren stark gestiegen. So werden für eine Kontoeröffnung schon mal 40 Euro oder mehr fällig. Zudem muss der Vermieter die Erträge nach Mietende korrekt abrechnen, auch wenn diese nur ein paar Cent betragen. Immerhin verlangen nicht alle Banken hohe Gebühren, siehe Übersicht zum Mietkautionskonto.
Mietkaution kostenlos anlegen: mit Tagesgeld und Festgeld
Die vom Gesetzgeber festgelegten Anforderungen an die Anlage von Mietkautionen sind heutzutage immer schwerer umzusetzen. Zum einen bieten immer weniger Banken ein geeignetes Mietkautionskonto an. Zum anderen übersteigen hohe Gebühren oft die erzielbaren Zinsen. Aus dem Grund werden Alternativen wie Tagesgeld und Festgeld immer beliebter.
Tagesgeld: die flexible und kostenlose Variante
Jederzeit verfügbar, attraktive Konditionen, und kostenlose Kontoführung: Das sind die Vorteile eines Tagesgeldkontos. Die Zinsen sind deutlich höher als beim Sparkonto. Der Zinssatz ist bei Tagesgeld variabel, kann sich also jederzeit ändern. Das Guthaben ist dank staatlicher Einlagensicherung bei einer Bankenpleite vor Verlust geschützt. Der Gang zum Bankschalter ist i.d. Regel nicht notwendig. Die meisten Tagesgeldkonten sind auch für Neukunden verfügbar, und zudem online abschließbar. Eine Verpfändung oder Kennzeichnung als Kautionskonto ist von Seiten der Bank i.d. Regel nicht möglich. Aus dem Grund ist die Anlage der Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto für die Mietparteien ein Stück weit Vertrauenssache.
Festgeld: gut verzinst, aber an feste Laufzeit gebunden
Eine weitere Alternative ist das Festgeldkonto. Der Unterschied zu Tagesgeld besteht darin, dass das Geld für einen bestimmten Zeitraum, wie z.B. 24 Monate, festgelegt wird. Die Zinsen sind auch bei Festgeld recht attraktiv, ändern sich jedoch im Gegensatz zu Tagesgeld während der Laufzeit nicht. Eine vorzeitige Kündigung ist eigentlich nicht vorgesehen, und deshalb nur mit Zustimmung der Bank möglich. Meist wird dafür eine einmalige Gebühr fällig. Ansonsten ist auch die Anlage von Festgeld kostenlos. Eine Verpfändung oder Kennzeichnung als Kaution ist auch hier i.d. Regel ausgeschlossen. Die Einlagensicherung schützt den Anleger vor Verlust. Festgeld ist insbesondere für längerfristige Mietverhältnisse eine interessante Möglichkeit.
Das Mietkautionsdepot: lukrativ, aber mit Gebühren
Sehr beliebt ist derzeit das sogenannte Mietkautionsdepot. Die Kaution wird hierbei meist in risikoarme Fonds oder ETFs investiert. Auch Aktien großer Unternehmen mit geringen Kursschwankungen sind eine Option. Die Rendite kann je nach Entwicklung der Märkte 5% oder auch mehr betragen. Kurzfristig kann es zu Wertschwankungen kommen. Langfristig entwickeln sich die Börsen jedoch immer positiv. Nachteilig sind die Gebühren, von denen die meisten jedoch zu Beginn anfallen. Auch aus dem Grund eignet sich die Anlage in Fonds eher für langfristige Mietverhältnisse. Ein großer Vorteil des Depot: Die Verpfändung zugunsten des Vermieters ist bei den meisten Anbietern möglich.
Bürgschaft: die Mietkaution günstig finanzieren
Bei einer Bürgschaft handelt es nicht um eine klassische Geldanlage, sondern um eine Möglichkeit der Finanzierung. Ist das Budget beim Umzug knapp, können Mieter den hohen Einmalbetrag der Mietkaution einsparen, und haben das Geld zur freien Verfügung. Bei einer Mietkautionsbürgschaft wird die Sicherheit von einem Bürgen gestellt. Dies ist meist eine Bank oder bekannte Versicherung, wie z.B. die Allianz oder die R+V. Im Schadensfall wird die Kautionssumme an den Vermieter ausgezahlt. Der Mieter zahlt einen jährlichen Beitrag, für den Hausherrn entstehen hingegen keine Kosten. Ein weiteres Argument für den Eigentümer: Die Verwaltung der Konten sowie die Zinsabrechnung zum Mietende entfällt.
Ist eine Anlage der Mietkaution Pflicht?
In Deutschland gibt es feste Regelungen, wie mit der Mietkaution während der Mietdauer umzugehen ist. So hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Kaution gewinnbringend und separat vom eigenen Vermögen anlegt. Es ist dem Hausherrn also nicht erlaubt, das Geld in bar aufzubewahren, oder auf dem Girokonto zu belassen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, drohen ihm rechtliche Konsequenzen, siehe nächster Abschnitt.
Vermieter hat Mietkaution nicht angelegt: Was tun?
Nicht immer halten sich Vermieter an die gesetzlichen Vorschriften. Kommt der Verdacht auf, dass die Mietkaution nicht ordnungsgemäß angelegt wurde, sollten Sie als Mieter schnell handeln.
- Nachweis verlangen: Sie haben als Mieter ein umfassendes Auskunftsrecht, was mit Ihrer Kaution passiert (BGH WuM 2008, 149). Der Vermieter muss Ihnen auf Verlangen die Bank, das genaue Konto sowie die Konditionen mitteilen. Kommt er Ihrer Aufforderung nicht nach, setzen Sie ihm schriftlich eine Frist von 14 Tagen, den geforderten Nachweis zu erbringen.
- Anlagepflicht einfordern: Stellt sich heraus, dass der Vermieter die Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt hat, fordern Sie ihn schriftlich unter Setzung einer Frist von 14 Tagen auf, seiner Pflicht nachzukommen.
- Mietminderung geltend machen: Kommt Ihr Vermieter der gesetzlichen Anlagepflicht weiterhin nicht nach, können Sie gemäß dem folgenden BGH-Urteil VIII ZR 336/08 ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen. Das bedeutet, Sie können die Miete in Höhe der hinterlegten Mietkaution mindern. Holt der Vermieter die versäumte Anlage nach, müssen Sie die einbehaltene Miete jedoch direkt nachzahlen.
- Schadensersatz verlangen: Wurde die Kaution zu spät angelegt, können Sie die entgangenen Zinsen rückwirkend für den vergangenen Zeitraum von Ihrem Vermieter nachfordern.
Patrick meint
Hallo,
ich habe nach 12 Jahren eine neue Wohnung bezogen. Nach meinem Auszug hab ich nur die Kaution zurückbekommen, die ich hinterlegen musste. Dass der Vermieter diese gewinnbringend anlegen muss, war mir bis gerade nicht bekannt. Kann ich jetzt noch rückwirkend auf den „Gewinn“ bestehen? Ich weiß nicht wie viel das ist, zu verschenken hab ich allerdings auch nichts.
Vielen Dank.
Beste Grüße
admin meint
Hallo,
ja, Ihnen stehen die Zinsen zu. Wenn die Verjährungsfristen (3 Jahre) noch nicht abgelaufen sind, können Sie das Geld meines Wissens auch noch rückwirkend fordern. Sie müssten Ihren Anspruch jedoch rechtlich abklären, z.B. bei einem Rechtsanwalt, Mieterbund oder der Verbraucherzentrale.
Freundliche Grüße
Pat meint
Wie verhält es sich mit dem auf dem Sparkonto anfallenden Kapitalertragssteuern?
admin meint
Hallo,
es gibt 2 Möglichkeiten: Sie reichen Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag ein. Dann sind 1.000 € bei Ledigen und 2.000 € bei Verheirataten steuerfrei. Ansonsten können Sie die zu Unrecht gezahlten Steuern über die Einkommensteuererklärung wieder zurückholen.
Freundliche Grüße
Robert meint
Hallo,
wenn ich als Vermieter mehrere Wohnungen habe: Muss ich dann für jeden einzelnen Mieter ein Konto anlegen, oder kann ich ein gemeinsames Sonderkonto für alle Mietkautionen eröffnen, und dann bei Auszug den jeweiligen Anteil auszahlen, und bei Neuvermietung einfach darauf einzahlen?
Mit freundlichen Grüßen
admin meint
Hallo,
Sammelkonten sind meines Wissens zulässig, solange dort nur Kautionen hinterlegt werden, und es zu keiner Vermischung mit anderen Geldern des Vermieters kommt.
Freundliche Grüße