Für die Instandhaltung der Immobilie ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Doch unter bestimmten Voraussetzungen darf er sogenannte Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Welche Klauseln und Fristen hierbei gültig sind, hängt von der exakten Formulierung in Mietvertrag ab.
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