Geht in der Mietwohnung etwas kaputt, ist normalerweise der Vermieter zuständig. Doch sogenannte Bagatellschäden darf er über eine bestimmte Klausel im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Das Ganze nennt sich Kleinreparaturen, und ist bis zu einer bestimmten betraglichen Höchstgrenze erlaubt.
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