Die Mietkaution einfach von der Steuer absetzen? Der Wunsch vieler Mieter ist durchaus nachvollziehbar. Denn die Sicherheitsleistung an den Vermieter ist oft der größte Kostenfaktor bei einem Umzug. Die Möglichkeiten von Seiten des Gesetzgebers sind begrenzt. Doch einige gibt es.
- Die Mietkaution lässt sich dann von der Steuer absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen steht.
- Es muss ein Zusammenhang zu einem Arbeitsverhältnis oder Gewerbe bestehen.
- Die Kaution ist ein dauerhafter Kostenfaktor, wird also später nicht an den Mieter zurückgezahlt.
Beruflich genutzte Zweitwohnung
Muss ein Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Situation – z.B. aufgrund der großen Entfernung zum Arbeitsplatz – eine Zweitwohnung anmieten, kann dieser die anfallenden Kosten steuerlich absetzen. Dies gilt in jedem Fall für Miete, Nebenkosten, die Möblierung sowie Renovierungsarbeiten. Auch bei der Mietkaution handelt es sich um Kosten, welche im Zusammenhang mit der Zweitwohnung entstehen. Bedingung für eine Absetzbarkeit ist jedoch, dass die Kosten auch dauerhaft anfallen. Wird die Kaution später vom Vermieter zurückgezahlt, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt.
Einbehaltene Mietkaution
Anders sieht es aus, wenn der Hausherr beim Auszug die Mietsicherheit einbehält, um damit verbleibende Ansprüche aus dem Mietvertrag abzudecken. Jetzt handelt es sich um tatsächlich anfallende Aufwendungen, welche steuerlich relevant sind.
Kredit für Umzug
Auch bei einem für die Mietkaution aufgenommenen Kredit gelten die vorgenannten Voraussetzungen. Werden mit dem Geld die Kosten für einen Umzug in eine rein privat genutzte Wohnung finanziert, gibt es keinen Steuervorteil. Steht das Darlehen allerdings im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Zweitwohnung, welche für ein Arbeitsverhältnis genutzt wird, sind die Kosten für den Kredit absetzbar. Diese Möglichkeit zielt jedoch nicht speziell auf die Finanzierung der Mietsicherheit ab, sondern auf die gesamten Umzugskosten. Das bedeutet dass die Aufwendungen für die Kautionshinterlegung Teil der gesamten Finanzierung sein müssen. Die Absetzbarkeit bezieht sich hierbei nur auf die Zinsen des Darlehens, nicht auf die Tilgung (Rückzahlung).
Mietkaution für Gewerbe
Eine Mietkaution, die für ein Gewerbe gestellt wird, kann in bestimmten Fällen steuerlich abgesetzt werden: Die Barkaution ist bei einem nicht bilanzierenden Unternehmen eine Betriebsausgabe, und kann als solche beim Finanzamt geltend gemacht werden. Erfolgt jedoch zum Ende des Mietverhältnisses eine Rückzahlung der Kautionssumme, erzielt der Gewerbetreibende eine Einnahme, welche wiederum als solche versteuert werden muss. Ein bilanzierendes Unternehmen kann die Mietsicherheit nicht als Betriebskosten geltend machen, sondern muss diese als „sonstigen Vermögensgegenstand“ in den Aktiva einer Bilanz erfassen.
Beitrag für Mietkautionsbürgschaft
Auch hier muss der Zusammenhang zur Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen hergestellt sein. So kann der Beitrag einer Mietkautionsbürgschaft für ein privates Mietverhältnis nicht abgesetzt werden, obwohl für den Mieter Kosten anfallen, die er nicht zurückbekommt. Anders verhält es sich beim Beitrag für eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft. Hier sind beide Voraussetzungen erfüllt. Mit dem Gewerbe werden steuerpflichtige Einnahmen erzielt. Zudem erhält der Mieter die gezahlten Beiträge an die Bank oder Versicherung nicht wieder zurück.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
Steuervorteil statt Einbehalt
Auch wenn es bei einer Privatwohnung keine direkten Absetzungsmöglichkeiten für die Mietkaution gibt, können Mieter unter bestimmten Voraussetzungen einen Steuervorteil nutzen. So können sich die Mietparteien darauf einigen, Reparaturleistungen am Mietobjekt im Auftrag des Mieters durchzuführen, statt diese über die Mietkaution zu verrechnen. Wird für Renovierungsarbeiten am Mietobjekt ein Handwerksbetrieb beauftragt, lassen sich die Kosten hierfür teilweise steuerlich absetzen. Ist durch die Beseitigung der Mängel kein Einbehalt der Kaution mehr nötig, profitieren Mieter doppelt. Das Kautionsgeld wird vom Vermieter ausgezahlt, zudem kann die eigene Steuerlast gesenkt werden.
Privat genutzte Wohnung
Die Hinterlegung einer Mietsicherheit bei einer Privatwohnung ist grundsätzlich nicht abzugsfähig, da hier kein Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften besteht. Zudem wird die Barkaution zum Ende des Mietverhältnisses an den Mieter ausgezahlt. Es entstehen Letzterem somit keine wirklichen Kosten.
Einbehaltene Kaution bei Privatwohnung
Eine durch den Vermieter einbehaltene Mietkaution verursacht zwar Kosten, die tatsächlich dauerhaft sind. Allerdings fehlt es hier wiederum an der Aufrechenbarkeit mit steuerpflichtigen Einnahmen, also der Möglichkeit die Kosten mit Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis oder gewerblichen Einnahmen gegenzurechnen.