Wer kennt das nicht: Während sich die Ausgaben für Umzugstransport, Möbel und Makler noch irgendwie bewältigen lassen, ist für die Kaution häufig kein Geld mehr übrig. Jedoch kein Grund auf die Traumwohnung zu verzichten: Wir erläutern, wer hilft, wie es funktioniert, und was es kostet.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
Mieter können gesetzliche Ratenzahlung nutzen
Was viele nicht wissen: Wer die Kaution nicht als Einmalbetrag zur Verfügung hat, kann diese auch in drei monatlichen Raten an den Vermieter zahlen. Als Mieter hat man einen gesetzlichen Anspruch darauf. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietvertrags fällig, die beiden anderen Teilzahlungen erfolgen im zweiten und dritten Monat. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, auf die Möglichkeit der Ratenzahlung hinzuweisen, darf diese jedoch dem Mieter nicht verweigern.
- Mieter bleibt von Einmalzahlung verschont.
- 3 monatliche Raten belasten das Haushaltsbudget in der Folge.
Geld für die Mietkaution von der Bank leihen
Über den Dispokredit bei der Hausbank lässt sich die Liquidität auf dem Girokonto schnell und unkompliziert erhöhen. Nachteilig sind die hohen Zinsen, die meist mit etwa 10 % zu Buche schlagen. Deutlich günstiger als der Dispo ist ein Ratenkredit. Antragsteller mit guter Bonität erhalten Angebote schon ab 3 Prozent. Ist die Kreditwürdigkeit eher schlechter, kann die Bank auch schon mal 6 oder 8 Prozent Zinsen aufrufen, oder den Antrag komplett ablehnen. Der Kredit wird meist über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren zurückgezahlt.
- Liquide Mittel sind sofort verfügbar (bei Dispokredit).
- Ratenkredite gibt es schon ab 2 Prozent Zinsen, wenn die Bonität gut ist.
- hohe Zinsen oder Ablehnung des Antrags bei schlechter Bonität
- Geld steht durch Bearbeitungszeit der Bank erst in einigen Tagen zur Verfügung.
- Vertragsbindung und regelmäßige Rückzahlung
Mietkautionsbürgschaft hinterlegen
Sie möchten sich lieber kein Geld für die Kaution von der Bank leihen? Kein Problem: Auch hierfür gibt es eine Lösung. Überreichen Sie Ihrem Vermieter eine sogenannte Mietkautionsbürgschaft. Da nun keine Barkaution mehr nötig ist, können Sie als Mieter die Mittel für Ihre übrigen Ausgaben nutzen. Die Policen gibt bei Banken und Versicherungen, und kosten je nach Anbieter und Kautionssumme ab 25 Euro pro Jahr. Wichtig zu wissen: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Bürgschaft zu akzeptieren.
- mehr liquide Mittel für den Umzug oder sonstige Ausgaben verfügbar
- keine Vertragslaufzeit, jederzeit kündbar
- überschaubare Kosten
- weit verbreitete Akzeptanz bei Vermietern
- Bei langer Nutzungsdauer summieren sich die Beiträge.
- Bei Inanspruchnahme durch Vermieter muss Mieter die Kosten erstatten.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
Privater Bürge sichert Mietvertrag ab
Auch eine Privatperson, wie z.B. ein Freund oder Verwandter kann für den Mietvertrag bürgen. Eine Mietbürgschaft von privat wird häufig genutzt, um die Bonität einkommensschwacher Mieter zu erhöhen, z.B. als Elternbürgschaft für die Kinder. I.d. Regel ergänzt sie jedoch nur die eigentliche Kaution. Als alleinige Mietsicherheit wird sie hingegen selten akzeptiert.
- Mieter mit geringem Einkommen finden mit zusätzlicher Bürgschaft schneller eine Wohnung.
- Werden die Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllt, entstehen keine zusätzlichen Kosten
- Private Bürgschaften werden nur von wenigen Vermietern als alleinige Sicherheit akzeptiert.
- Zahlt Mieter nicht, wird Bürge (Freund oder Verwandter) vom Vermieter zur Zahlung herangezogen.
Wann hilft das Jobcenter aus?
Wer Bürgergeld bezieht, kann eine Übernahme der Kaution beim Jobcenter beantragen. Die Wohnung muss SGB II-Richtlinien entsprechen, darf also nicht zu groß und zu teuer sein. Das Geld wird jedoch als Darlehen gewährt, und mit späteren Hartz4-Einkünften verrechnet. Da die Rate vom Regelsatz einbehalten wird, ist diese Variante nur in wirklichen Ausnahmefällen empfehlenswert. Für Bezieher von ALG 1 ist eine Kostenübernahme gar nicht möglich.
- Darlehen vom Jobcenter ist zinslos.
- Mieter muss Kautionsbetrag nicht in einer Summe aufbringen
- langfristige und regelmäßige Rückzahlungen
- Jobcenter übernimmt Kautionszahlung nur nach ausdrücklicher Zustimmung.
- Antrag benötigt meist längere Zeit für Bearbeitung.
Fazit
Die Mietkaution lässt sich auf verschiedene Arten finanzieren. Je nach Situation kann eine andere Option sinnvoll sein. Wer kann, sollte auf einen Kredit verzichten. Etwas günstiger als Kredite sind Bürgschaften von Banken oder Versicherungen. Mieter die während der ersten drei Monate nach Mietbeginn über genug Geld verfügen, sollten mit dem Vermieter die gesetzliche Ratenzahlung vereinbaren. Eine private Bürgschaft kann Mietern mit zu wenig Einkommen zu einem Mietvertrag verhelfen, jedoch ohne die eigentliche Kaution zu ersetzen. Bei Hartz-4-Empfängern hilft unter gewissen Umständen das Jobcenter mit einem zinslosen Darlehen.