Die Anlage der Kaution in Fonds ist eine sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Sparkonten. Hierzu wird das Geld während der Mietdauer auf einem Mietkautionsdepot angelegt. Wir erläutern wie es funktioniert, und welche Anbieter sich lohnen.
- 1. Um die Mietkaution in Fonds anzulegen, benötigen Sie zunächst ein Depot, siehe Vergleich unten.
- 2. Das Mietkautionsdepot wird vom Mieter eröffnet, und anschließend an den Vermieter verpfändet.
- 3. Mit einem breit gestreuten ETF lässt sich eine durchschnittliche Rendite von mindestens 5 Prozent erzielen.
- 4. Der Vermieter muss einer Anlage in Wertpapieren immer zustimmen.
Was ist ein Mietkautionsdepot?
Bei der Mietkaution handelt es sich um die bekannte Sicherheit, die Mieter beim Einzug in die neue Wohnung hinterlegen müssen. Sie kann bis zu drei Monatsmieten betragen, und bietet dem Vermieter finanziellen Schutz bei unbezahlten Mieten, Nebenkosten sowie Schäden in der Wohnung. Üblicherweise wird das Geld auf einem herkömmlichen Mietkautionskonto angelegt. Diese Variante wird jedoch mehr und mehr unbeliebt, seit Banken kaum noch Guthabenzinsen zahlen, und teils hohe Gebühren verlangen. Deshalb erfreuen sich Anlagen in Wertpapieren wachsender Beliebtheit. Hierfür wird ein Wertpapierdepot – oder kurz Depot – benötigt. Darunter versteht man ein Anlagekonto, mit dem man Wertpapiere kaufen, verkaufen und verwahren kann. Auf einem Mietkautionsdepot kann man also die Kaution während der Mietdauer anlegen, und dabei in Aktien, Fonds oder ETFs investieren.
Mietkautionsdepot: Kosten und Leistungen im Vergleich
Die meisten Anbieter verlangen für ihr Mietkautionsdepot eine feste jährliche Pauschale für die Kontoführung. Bei Growny richtet sich die Jahresgebühr nach dem Depotwert. Für die Einrichtung wird ein einmaliger Betrag zu Beginn fällig. Im folgenden Vergleich finden Sie zu jedem Depot die jeweiligen Kosten und Leistungen sowie weitere Produktdetails aufgeführt.
Growney
- Einrichtung: einmalig 29,75 €
- Kontoführung: 0,68 % pro Jahr
(bei 1.000 Euro Depotwert: 6,80 €) - Fondsgebühren: Ø 0,18 % p.a.
- Ausgabeaufschlag: 0,00 %
- Anlageform: ETFs
- Eröffnung: auf Mieter
- online abschließen: ja
- Verpfändung möglich: ja
- Mindesteinlage: 500,00 €
- Identitätsnachweis: nur Mieter
- eigene Fondsauswahl: nein (10 festgelegte Anlagestrategien)
- weitere Anlagen im gleichen Depot möglich: ✓︎
FFB (FIL Fondsbank)
- Einrichtung: einmalig 30,00 €
- Kontoführung: 12,00 € jährlich
- Fondsgebühren: Ø 0,10 % p.a.
- Ausgabeaufschlag: 0,00%
- Anlageform: Fonds und ETFs
- Beantragung: auf Mieter
- online eröffnen: ja
- Verpfändung möglich
- Mindesteinlage: 500,00 €
- Identitätsnachweis: Mieter und Vermieter
- eigene Fondsauswahl: ✓︎
- weitere Anlagen im gleichen Depot möglich: ✗︎
Fondsdepot-Bank
- Einrichtung: einmalig 25,00 €
- Kontoführung: 30,00 € jährlich
- Fondsgebühren: Ø 0,30 % p.a.
- Ausgabeaufschlag: 1,50 %
- Anlageform: Fonds und ETFs
- Beantragung: auf Mieter
- online verfügbar: ja
- verpfändbar: ja
- Mindesteinlage: 250,00 €
- Identitätsnachweis: Mieter und Vermieter
- eigene Fondsauswahl: ✓︎
- weitere Anlagen im gleichen Depot möglich: ✗︎
Deka
- Einrichtung: einmalig 20,00 €
- Kontoführung: 12,50 € jährlich
- Fondsgebühren: 0,00 % p.a.
- Ausgabeaufschlag: 3-5 %
- Anlageform: Fonds und ETFs
- Eröffnung: auf Mieter
- online beantragen: nein
- verpfändbar: ja
- Mindesteinlage: 250,00 €
- Identitätsnachweis: Mieter und Vermieter
- eigene Fondsauswahl: ✓︎
- weitere Anlagen im gleichen Depot möglich: ✗︎
Weitere
Kautionsdepot eröffnen: Wie funktioniert das?
Das Depot wird üblicherweise vom Mieter eröffnet. Der Vermieter bekommt eine sogenannte Verpfändungserklärung. Hiermit wird sichergestellt, dass nur er im Schadensfall auf das Geld zugreifen kann. Auch der Hausherr kann theoretisch Kontoinhaber sein. Bei einem Mietkautionsdepot kommt dies aber eher selten vor. Die Beantragung erfolgt heutzutage bequem über das Internet, und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die 4 Schritte der Depoteröffnung in Kürze:
- 1. Klären, ob der Vermieter mit einer Anlage der Mietkaution in Wertpapieren einverstanden ist.
- 2. Anbieter auswählen (z.B. aus Tabelle oben), und Depot online beantragen.
- 3. Auswahl und Kauf von Fonds mindestens in Höhe der Kautionssumme.
- 4. Verpfändungserklärung an Vermieter übergeben.
Kosten und Gebühren
Die Anlage einer Mietkaution ist für die Bank mit einem gewissen Aufwand verbunden. Deshalb fallen bei einem Kautionsdepot diverse Gebühren an. Es werden im Prinzip 4 Arten unterschieden, siehe Auflistung unten. Die Depotgebühren unter (Punkt 1) entsprechen der Kontoführungspauschale eines Girokontos. Das Entgelt für die Verpfändungserklärung (Punkt 2) fällt einmalig zu Beginn an. Zu den Fondsgebühren gehören Kosten für Management und Verwaltung (Punkt 3). Der Ausgabeaufschlag (Agio), ist eine einmalige Gebühr, welche der Anbieter beim Kauf von Fonds berechnet (Punkt 4). Alle Entgelte übernimmt grundsätzlich der Kontoinhaber (Mieter).
- 1. Depotführungsgebühr: jährlich
- 2. Kosten für Verpfändung: einmalig zu Beginn
- 3. Fondsgebühren: laufend
- 4. Ausgabeaufschlag: einmalig
Was kostet ein Mietkautionsdepot (Beispiel)?
Wie sich die Kosten für ein Mietkautionsdepot in der Praxis darstellen, und zudem auf die Rendite auswirken, zeigt das folgende Beispiel. Es werden 1.500 Euro Kautionssumme in einen ETF zu 5 Prozent angelegt, was einem Ertrag von 75 Euro pro Jahr entspricht. In der Berechnung werden die Konditionen des Anbieters Growney verwendet, also Kontoführung: 0,68 % vom Depotwert, Verpfändung: einmalig 29,75 Euro, Fondsgebühren: Ø 0,18 % p.a., Ausgabeaufschlag: keiner. Die einmalige Gebühr für die Verpfändung ist der Grund, weshalb die Kosten im 1. Jahr höher sind als in den Folgejahren.
Welche Fonds eignen sich zur Anlage der Mietkaution?
Bei der Kautionsanlage in Fonds geht es darum, eine möglichst sichere und bewährte Anlagestrategie zu wählen. Denn schließlich soll beim Auszug des Mieters, falls der Vermieter Ansprüche geltend machen möchte, mindestens die komplette Kautionssumme zur Verfügung stehen. Die Anlage soll Wachstumschancen bieten, aber auch kurzfristige Kursrückschläge verkraften. Empfehlenswert hierfür sind Aktienfonds bekannter Unternehmen, die möglichst auf der ganzen Welt verstreut sind. Hiermit wird das Risiko von Kursverlusten gemindert. Für Laien eignen sich hierfür sogenannte ETFs. Das sind Fonds die einen bekannten Börsenindex wie z.B. den MSCI World oder den Dax möglichst genau nachbilden. Sehr bekannt sind z.B. folgende:
- Xtrackers MSCI World UCITS ETF 1C (ISIN: IE00BJ0KDQ92, WKN. A1XB5U)
- iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (ISIN: IE00B4L5Y983, WKN: A0RPWH)
- Lyxor MSCI World (LUX) UCITS (ISIN: LU0392494562, WKN: ETF110)
Sparer können so von einer positiven Marktentwicklung profitieren, ohne tiefergehende Kenntnisse vom Börsengeschehen zu haben. Anleger mit Erfahrung können dagegen auf Listen gezielt nach bestimmten Fonds suchen. Je nach Depotanbieter fällt die Auswahl unterschiedlich aus. Bei Growney wählt man anstelle einzelner Werte eine komplette Anlagestrategie.
Das Mietkautionsdepot im Vergleich mit anderen Anlagen
Ein Mietkautionsdepot bietet verschiedene Vorteile. Die Kaution wird gewinnbringend angelegt. Die Verzinsung ist im Vergleich zum herkömmlichen Sparkonto deutlich höher. Ein guter Fonds bringt eine durchschnittliche Rendite von 5 Prozent. Ein Verlust durch Inflation oder hohe Entgelte der Bank wird so vermieden. Nachteilig ist ein möglicher Wertverlust, welcher bei einer negativen Börsenentwicklung zumindest kurzfristig eintreten kann. In dem Fall verliert die Kaution an Wert, und der Vermieter hätte im Schadensfall weniger Sicherheit zur Verfügung. Auch gegenüber einer Bürgschaft bietet die Fondsanlage Vor- und Nachteile. Ein Vorteil ist die Rückzahlung des Depotwerts nach Mietende. Bei einer Mietkautionsbürgschaft erhält der Mieter beim Auszug kein Geld zurück. Andererseits benötigt er aber auch beim Einzug keines. Den Kauf der Fondsanteile muss der Mieter hingegen mit seinen Ersparnissen finanzieren.
Wann lohnt sich ein Mietkautionsdepot?
In Zeiten niedriger Zinsen kann ein Depot durchaus eine interessante Alternative zum herkömmlichen Mietkautionskonto sein. Wie bei jeder Geldanlage müssen jedoch auch hier Rendite und Kosten im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Damit sich das Ganze lohnt, sollten die folgenden 3 Bedingungen erfüllt sein:
- 1. ausreichender Ertrag: Der gewählte Fonds sollte in der Vergangenheit eine Rendite von mindestens 5 Prozent erzielt haben.
- 2. höhere Mietkaution: Der Anlagebetrag sollte hoch genug sein (z.B. ab 1.200 Euro), um mit dem Ertrag die Fixkosten zu decken.
- 3. längere Anlagedauer: Wegen der hohen Anfangskosten profitiert der Anleger erst ab dem 2. Jahr von der höheren Verzinsung. Zudem können kurzfristige Wertschwankungen über einen längeren Zeitraum besser ausgeglichen werden.
Depot auflösen: Wie geht das?
Die übliche Vorgehensweise ist, dass der Vermieter verbleibende Ansprüche aus dem Mietvertrag mit der Kaution verrechnet, und den Differenzbetrag an den Mieter ausgezahlt. Hierzu zählt z.B. die Beseitigung von Schäden oder noch nicht abgerechnete Nebenkosten. Hat der Vermieter offene Forderungen, kann er die Auszahlung in der entsprechenden Höhe aus dem Mietkautionsdepot verlangen. Hierzu werden Fonds mit dem entsprechenden Gegenwert an der Börse verkauft. Der übrige Teil bleibt bestehen. Sind alle Ansprüche geklärt, gibt der Vermieter die Verpfändungserklärung heraus. Nun können Sie als Mieter frei über Ihr Depot verfügen, wie z.B. es auflösen, für eine neue Mietkaution verwenden, oder privat weiter besparen.
Anne meint
Prima erklärt – Danke!
admin meint
Hallo,
gerne, und danke für Ihr positives Feedback. Empfehlen Sie und weiter!
Freundliche Grüße
Winfried meint
Frage: Viele Fonds „thesaurieren“ die Gewinne, d.h. die werden nicht ausgeschüttet, sondern dem Kapital zugeschlagen. Wenn der Wert des Depots steigt, übersteigt er auch irgendwann 3 Monatsmieten, die gesetzliche Obergrenze für die Mietkaution. Kann man den verpfändeten Betrag auch nach oben begrenzen? MfG Winnie
admin meint
Hallo,
nein, eine solche Begrenzung ist meines Wissens nicht möglich – weder auf einem Mietkautionsdepot noch bei sonstigen Kautionsanlagen. Gemäß § 551 BGB Abs. 3 erhöhen die Erträge / Zinsen die Sicherheit. Das bedeutet, dass der Mieter nach dem Auszug einen höheren Betrag ausgezahlt bekommt, oder der Vermieter bei einem Schaden auf eine höhere Haftungssumme zugreifen kann.
Freundliche Grüße
Ziekemejer meint
Guten Tag,
in Ihrem Beispiel eröffnet der Mieter ein Depot und verpfändet es. Kann rein theoretisch auch vereinbart werden, dass der Mieter die Kaution an den Vermieter bezahlt, und dieser den Betrag in einem bestimmten Fond oder ETF anlegt. Oder spricht etwas gegen diese Variante?
admin meint
Hallo,
ja grundsätzlich geht das, wenn vom Anbieter die Depoteröffnung durch den Vermieter angeboten wird.
Freundliche Grüße