Eine Mieterselbstauskunft ist heutzutage so etwas wie die Eintrittskarte zu einer Wohnungsbesichtigung. Wir erläutern, was drin steht, welche Fragen erlaubt sind, und wie Sie als Mieter eine Selbstauskunft richtig ausfüllen.
- Die Mieterselbstauskunft hilft einem Vermieter einzuschätzen, ob ein Interessent sich die Wohnung leisten kann.
- Der Mieter muss darin Fragen zu seiner persönlichen und finanziellen Situation beantworten.
- Die Abgabe ist freiwillig, sie zu verweigern jedoch nicht empfehlenswert.
- Heutzutage gibt es kostenlose Vorlagen, die man herunterladen und online ausfüllen kann.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Vermietung einer Immobilie ist mit Risiken verbunden. Deshalb verlangen viele Vermieter von Wohnungsinteressenten heutzutage verschiedene Nachweise, wie z.B. eine Mieterselbstauskunft. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Erklärung einer Person zur eigenen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation. Das Dokument hilft dem Vermieter, potenzielle Mieter besser einschätzen zu können, z.B. ob sich jemand die Wohnung leisten kann, oder ob er in die Hausgemeinschaft passt.
Was steht in einer Mieterselbstauskunft drin?
In einer üblichen Selbstauskunft für eine Wohnung steht i.d. Regel folgendes drin: Diese muss vom Mieter wahrheitsgemäß ausgefüllt, und unterschrieben werden. Alle Angaben darin sind verbindlich.
- 1. gewünschtes Mietobjekt: Adresse, Stockwerk, gewünschtes Einzugsdatum
- 2. Mietinteressent(en): Name, Geburtsdatum, Familienstand und aktuelle Adresse
- 3. weitere Personen die im Haushalt leben
- 4. Haustiere: wenn ja, welche?
- 5. Kündigung: Wer hat die alte Wohnung gekündigt: Mieter oder Vermieter?
- 6. Finanzielles: Angaben zu Beruf, Arbeitgeber und Einkommen
- 7. Bonität: z.B. eidesstattliche Versicherung, Mietrückstände oder Zwangsräumung
Woher bekomme ich eine Mieterselbstauskunft?
Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten, an eine Mieterselbstauskunft zu kommen: 1. Sie können diese selbst erstellen, indem Sie die oben aufgeführten Punkte in ein leeres Dokument einfügen. 2. Alternativ können Sie unsere fertige PDF-Vorlage nutzen.
Kostenlose Vorlage als PDF
Manchmal stellt der Vermieter oder Makler bereits einen Fragebogen zur Verfügung. Viel besser ist es jedoch, diesen bereits ausgefüllt zur Wohnungsbesichtigung mitzubringen. Das Formular kann hier als beschreibbares PDF kostenlos heruntergeladen werden.
Ist eine Selbstauskunft für Mieter Pflicht?
Es gibt kein Gesetz, welches Sie als Mieter zur Abgabe verpflichtet. Wird eine Selbstauskunft jedoch ausdrücklich verlangt, sollten Sie diese jedoch nicht verweigern. Eine Ablehnung kann erhebliche Nachteile mit sich bringen. Der Vermieter kann nämlich nicht einschätzen, ob Sie sich aus rein datenschutzrechtlichen- oder doch aus finanziellen Gründen dagegen entscheiden. Im Zweifel wird er einen anderen Bewerber auswählen, gerade wenn es noch viele andere Interessenten für die Wohnung gibt.
Welche Fragen sind in einer Mieterselbstauskunft zulässig?
Art und Umfang der Fragen sind gesetzlich geregelt. Nach der neuen EU-Grundverordnung für Datenschutz dürfen die Informationen nur für rechtmäßige Zwecke erfragt werden. Zudem müssen sie sich am Grundsatz der Datenminimierung orientieren. Der Mietinteressent hat einen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung. Im Klartext: Der Vermieter darf nur Fragen stellen, die für den Abschluss eines Mietvertrags notwendig sind, siehe folgende Auflistung.
zulässige Fragen
- nach persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Familienstand, aktuelle Anschrift
- nach Beruf, Arbeitgeber und Einkommen
- nach Schulden, wenn diese für die Zahlung der Miete von Bedeutung sind
- Insolvenz, Vollstreckungen oder eidesstattliche Erklärung
- weiteren Personen im Haushalt sowie freilaufende Haustiere
unzulässige Fragen
- nach alten Schulden (Bestand vor mehr als 5 Jahren)
- nach Vorstrafen
- nach Rechtsstreitigkeiten
- Mitgliedschaft in Vereinen und Gewerkschaften (auch Mieterverein)
- ethnische Zugehörigkeit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung
- Kinderwunsch und etwaige Schwangerschaft
- Gesundheitszustand oder Behinderung
- Hobbys, Musikgeschmack, private Kontakte oder andere persönliche Dinge
Richtig verhalten bei heiklen Fragen
Stellt der Vermieter verbotene oder grenzwertige Fragen, ist es schwierig, darauf vorteilhaft zu antworten. Nicht unbedingt ratsam ist, ihn auf das „unerlaubte“ hinzuweisen. Besser ist es, sich charmant herauszureden: Etwa bei dem Thema, ob ein Kinderwunsch besteht. Antworten Sie in etwa so: „Das ist eine gute Frage, wir sind gerade beruflich sehr eingespannt.“ An dieser Stelle dürfen Sie sogar lügen, ohne dass es Folgen hat, auch wenn sich später etwas anderes herausstellt. Ein Interessent darf sich also ohne Weiteres als nichtrauchender Musikmuffel präsentieren, der selten zu Hause ist, und kein Interesse an Familienplanung hat.
Welche Informationen dürfen Vermieter wann verlangen?
Welche Informationen ein Vermieter wann verlangen darf, ist in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Bei der ersten Kontaktaufnahme und vor einer Besichtigung darf er lediglich ein paar persönliche Daten, wie Name, Adresse und Telefonnummer des Mietinteressenten notieren. Bei einem konkreten Besichtigungstermin sowie beim Vertragsabschluss sind nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO umfangreichere Erhebungen, wie z.B. auch eine Mieterselbstauskunft, zulässig.
Aufklärungspflichten des Mieters
Es gibt einige Themen, die Sie als Mieter unbedingt ansprechen müssen, auch wenn der Vermieter nicht danach fragt. Hierzu gehört z.B., ob Sie sich die Miete überhaupt leisten können. Das wird dann nicht der Fall sein, wenn sie 70 Prozent oder mehr Ihres Einkommens beträgt. Auch über ein Insolvenzverfahren muss der Mietinteressent von selbst informieren. Ebenso relevant ist, wenn die Miete vom Sozialamt übernommen wird. In vielen Fällen wird der Vermieter ohnehin eine Auskunft bei der Schufa anfordern. Durch diese erhält er einen Einblick in das Zahlungsverhalten des Mietinteressenten in der Vergangenheit.
Sind falsche Angaben strafbar?
Falsche Angaben in einer Mieterselbstauskunft sind nicht direkt strafbar, können jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Vermieter darf den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, und eine (fristlose) Kündigung aussprechen. Auch die Forderung von Schadensersatz ist möglich, wenn ihm dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein Mieter nicht in der Lage ist, seine Miete zu zahlen, obwohl er dies vorher behauptet hat.
Sind Mieterselbstauskunft und Schufa dasselbe?
Obwohl beide Auskünfte Informationen zur Bonität eines Mieters beinhalten, sind es dennoch zwei verschiedene Dokumente mit unterschiedlichem Zweck. In einer Mieterselbstauskunft macht der Mieter freiwillig Angaben zu seiner familiären, finanziellen oder beruflichen Situation. Die Schufa-Auskunft ist dagegen eine Zusammenfassung der Kreditwürdigkeit einer Person auf Basis von Daten, die von Banken und anderen Unternehmen gemeldet werden. Beispiele hierfür sind laufende Verträge, wie Girokonten, Kreditkarten oder Darlehen. Daneben speichert die Schufa sogenannte Negativmerkmale, wie z.B. Zahlungsrückstände, Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen. Der sogenannte Schufa-Score bewertet das Risiko eines Zahlungsausfalls auf einer Skala von 0 bis 100.
Weitere Vorlagen zum Download
Hier auf mietkautionsbuergschaft.de finden Sie folgende weitere Unterlagen für eine Wohnungsbesichtigung.
Nicolosi meint
Einen schönen guten Tag,
in der Mieterselbstauskunft steht, das man angeben muss, ob man eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat. Meine Frage ist… Ja, ich habe sie abgegeben, aber vor fast 8 Jahren. Muss ich es dennoch ankreuzen? Oder ändert es sich nach einiger Zeit, und ist somit nicht mehr aktuell? Denn ich hab es so angekreuzt. Der Vermieter hat sich dann eine Schufa Auskunft geholt, und hat mir dann eine Absage gegeben, weil ich angeblich nicht ehrlich war.
Sie war negativ. Aber ich habe keine Mietschulden!
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
admin meint
Hallo,
es gibt hier sicherlich bestimmte Zeiträume, nach deren Ablauf man diese Angaben nicht mehr tätigen muss. Leider muss ich Ihnen jedoch sagen, dass mir die genauen Fristen im Augenblick nicht bekannt sind. Hier könnte Ihnen der örtliche Mieterverein oder die Verbraucherzentrale weiterhelfen.
Viel Erfolg
Mailin meint
Mein Bruder war gerade auf einer Wohnungssuche, und ich hatte diesen Artikel vor einer Weile mal gelesen. Ich hatte ihn den Link geschickt, damit er sich vorbereiten kann. Er meinte der Vermieter hat einige komische Fragen gestellt, aber da war er noch ganz entspannt. Als er dann den Vertrag gesehen hat, waren wir schon skeptisch. Ich habe ihn empfohlen einen Notar drüber schauen zu lassen. Also man muss keine Angaben über zukünftige Wünsche machen, und besonders auch nicht vertraglich festhalten.
Helmut meint
Hallo liebes Mietkaution-Team,
kann der Vermieter eine Gebühr verlangen, wenn er die Selbstauskunft bei der Creditreform einholt?
Beste Grüße,
Helmut
admin meint
Hallo,
wenn Sie sich als Mieter dazu vertraglich verpflichtet, also dafür unterschrieben haben, dann ja. Ansonsten können Sie die Kostenübernahme auch verweigern. Jedoch kann es sein, dass der Vermieter Ihr Interesse für das Wohnungsgesuch dann nicht mehr berücksichtigt. Das sollten Sie bedenken.
Freundliche Grüße