Anstatt die Mietkaution auf einem schlecht verzinsten Sparkonto anzulegen, können Mieter ihrem Vermieter auch eine Bankbürgschaft anbieten. Wir erläutern, wie es funktioniert, welche Vor- und Nachteile es gibt, und wie Sie durch einen Vergleich verschiedener Banken Kosten sparen.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
- Eine Mietbürgschaft ersetzt die Kaution in bar. Das gesparte Geld können Mieter für andere Ausgaben nutzen.
- Für den Service verlangt die Bank eine jährliche Gebühr zwischen 3 und 5,5 Prozent der Kautionssumme.
- Bei Schäden in der Wohnung oder Mietrückständen darf der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen.
- Eine Beantragung ist heutzutage schnell und einfach online möglich.
Was ist eine Bankbürgschaft für die Mietkaution?
Die Bankbürgschaft ist eine Alternative zur bar hinterlegten Mietkaution. Sie wird häufig auch als Mietaval oder Mietkautionsbürgschaft bezeichnet. Hierbei sichert eine Bank (Bürge) die Ansprüche des Vermieters (Gläubiger) aus dem Mietvertrag ab. Es handelt es sich also um das „Zahlungsversprechen“ des Bürgen für die Verbindlichkeiten des Mieters (Schuldner) einzustehen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt. Oder mit einfachen Worten: Gerät der Mieter mit Miete oder Nebenkosten in Rückstand, oder hinterlässt beim Auszug Schäden in der Wohnung, kann der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen, um mit seinen Forderungen aus dem Mietvertrag verrechnen. Anstelle der sonst üblichen Barkaution erhält der Hausherr eine Urkunde. Der Wohnungsinhaber entrichtet im Gegenzug eine jährliche Gebühr an das Geldinstitut.
Was kostet eine Bankbürgschaft für die Kaution?
Die Stellung der Bürgschaft ist eine Dienstleistung der Bank. Hierfür zahlen Sie als Mieter einen jährlichen Beitrag wie bei einer Versicherung. Wie viel eine Bankbürgschaft kostet, richtet sich nach dem Zinssatz des Anbieters sowie der vom Vermieter verlangten Kaution. Zudem ist noch wichtig, wie lange Sie den Vertrag nutzen (Laufzeit). Da sich die Konditionen der Anbieter unterscheiden, lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich, siehe Tabelle oben. Die Berechnung wird an folgendem Beispiel dargestellt:
Kosten für Mietkaution Bankbürgschaften im Vergleich
Tragen Sie die Höhe der vom Vermieter verlangten Kautionssumme ein. Klicken Sie dann auf „jetzt vergleichen“. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erscheint an erster Stelle. Eine „echte“ Bankbürgschaft für die Mietkaution gibt es heutzutage nur noch bei wenigen Banken. Die meisten Institute stellen ihr Angebot zudem nur noch Bestandskunden zur Verfügung, wie z.B. die DKB, Commerzbank, Santander und GLS-Bank. Volksbanken und Sparkassen bieten meist kein eigenes Produkt mehr an, sondern vermitteln Angebote der R+V oder anderer Versicherungen (Stand August 2024).
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
Vorteile und Nachteile für Mieter und Vermieter
Mieter profitieren von mehr Geld während des Umzugs. Ein Gegenargument sind die laufenden Gebühren bei längerer Nutzung. Für Vermieter bedeutet die Mietbürgschaft weniger Arbeit, da die Verwaltung und Abrechnung der Kautionskonten entfällt. Kommt es zu Schäden oder Mietrückständen, sind dem Kreditinstitut einige Unterlagen einzureichen. Pro & Contra im Überblick.
Vorteile
- Ersparnis von 2-3 Nettomieten, da Barkaution entfällt.
- Vermeidung von Kredit
- als Zwischenfinanzierung nutzbar: erst Bürgschaft, später Umwandlung in Barkaution
- keine Doppelbelastung mehr (alte und neue Mietkaution gleichzeitig hinterlegt)
- Wegfall der Kontoverwaltung und Zinsabrechnung
- Sicherheit durch vorherige Bonitätsprüfung des Mieters
- komplette Sicherheit von Anfang an: (keine Ratenzahlung nach §551 BGB)
- bessere Vermietbarkeit von Immobilien in strukturschwachen Gegenden
Nachteile
- überschaubare aber regelmäßige Gebühren
- einwandfreie Bonität erforderlich: kein Schufaeintrag, regelmäßiges Einkommen
- Einreichung einiger Dokumente bei Schaden
Mietkaution oder Bankbürgschaft: Wo liegt der Unterschied?
Beide Sicherheiten verfolgen denselben Zweck, nämlich den Vermieter im Schadensfall abzusichern. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der (Aus)Zahlung. Bei einer herkömmlichen Barkaution erhält der Hausherr das Geld gleich zu Beginn, und legt es während der Mietdauer an. Bei offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis kann dieser auf das Konto zugreifen. Beim Auszug bekommt der Mieter entsprechend den (Rest-)Betrag zurück. Bei einer Mietbürgschaft kommt es nur im Schadensfall zu einem tatsächlichen Geldfluss. Der Vermieter erhält bis dahin lediglich das Zahlungsversprechen der Bank, im vereinbarten Fall zu leisten. Da der Mieter beim Einzug kein Geld (physisch) hinterlegt hat, bekommt er auch beim Auszug keines zurück.
Bankbürgschaft statt Mietkaution: Wann lohnt sich das?
Es kommt immer auf die Situation an. Die Nutzung einer Bankbürgschaft statt einer herkömmlichen Kaution lohnt sich für Mieter dann, wenn die Ersparnisse für die Umzugskosten nicht ausreichen, oder für andere Ausgaben verfügbar sein sollen. Die Bürgschaft ist also eine günstige Möglichkeit der Finanzierung. Es fallen weniger Zinsen als beim teuren Dispo an. Zudem lässt sich ein unflexibler Ratenkredit vermeiden, da die finanzierte Summe nicht abgezahlt wird. Es muss lediglich der jährliche Beitrag gezahlt werden. Die Beiträge können sich jedoch summieren, wenn der Vertrag über längere Zeit läuft. Eine herkömmliche Mietkaution ist wiederum besser, wenn genug Ersparnisse vorhanden sind, und die Umzugskosten kein Problem darstellen. Für Vermieter sind Zeitersparnis und Sicherheit während der Mietdauer gegen etwas Papierkram bei einem Schadensfall abzuwägen.
Welche Voraussetzungen gelten für Mieter?
Damit die Bank eine Bürgschaft übernimmt, müssen Antragsteller zunächst einige Voraussetzungen erfüllen. Besteht kein festes Arbeitsverhältnis + Einkommen, ist alternativ der Abschluss einer Mietkautionsversicherung möglich.
- Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland
- Arbeitgeber muss ebenfalls Sitz in Deutschland haben.
- unbefristetes Arbeitsverhältnis als Angestellter, keine Vergabe an Selbstständige und Freiberufler (Alternativen siehe Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe)
- einwandfreie Bonität bei Schufa und Infoscore
- regelmäßiges Mindesteinkommen von ca. 1.300 Euro netto (je nach Kreditinstitut verschieden)
Ist eine Bankbürgschaft trotz Schufa Eintrag möglich?
Die Antwort lautet nein. Wer eine Mietbürgschaft abschließen möchte, muss zunächst eine Bonitätsprüfung durchlaufen. Wie bei einem Kreditantrag holt die Bank eine Auskunft bei der Schufa ein. Hierbei wird überprüft, ob ein negativer Eintrag vorliegt. Beispiele sind eine Privatinsolvenz oder eine eidesstattliche Versicherung. Ebenfalls zu einer Ablehnung kommt es dann, wenn der Schufa-Score zu niedrig ist, oder man als Mieter kein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann.
Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft wird heutzutage meist als selbstschuldnerische Bürgschaft ausgestaltet. Hier wird auf die sogenannte Einrede der Vorausklage verzichtet. Das bedeutet: Der Vermieter kann sich im Schadensfall sofort an das Kreditinstitut wenden, ohne sich vorher mit dem Mieter vor Gericht streiten zu müssen. Für den Bürgen bedeutet „diese Variante“ ein höheres Risiko, da die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme steigt. Für den Hausherr ist sie wiederum vorteilhaft, da er deutlich weniger Aufwand betreiben muss, um im Fall der Fälle an sein Geld zu kommen.
Zipperer meint
Ich bin ehemaliger Mieter. Das Mietverhältnis wurde ordentlich beendet. Der Vermieter hat aber offensichtlich versäumt, die Bürgschaftsurkunde der Bank zurückzuschicken. Leider ist mir das erst nach 10 Jahren aufgefallen, da ich davon ausgegangen bin, dass das Aval auf einem Hauskredit beruht, und nicht auf dem alten Mietverhältnis. Ich habe nun dem Vermieter freundlich geschrieben, er soll doch bitte die Urkunde zur Freigabe der Bankbürgschaft zurücksenden. Ich habe ja wohl in der Zwischenzeit 10 Jahre lang die Gebühren bezahlt, was mir nie als Kostenblock aufgefallen ist. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Vermieter nicht reagiert, und wer kommt für die Kosten auf?
Ist das mein verschulden?
Was ist Ihre Meinung dazu?
admin meint
Hallo,
das ist zugegeben gar nicht so einfach zu beantworten. Die Bank ist wahrscheinlich aus der Nummer raus, da sie die Bürgschaft erst auflösen kann, sobald die Urkunde zurückgegeben wurde. Womit ihr auch die Gebühren für die Laufzeit zustehen. Inweiweit sie die Kosten korrekt ausgewiesen hat, kann ich nicht beurteilen. Der Vermieter hätte wiederum die Urkunde zurückgeben müssen, sobald alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis geklärt sind, was er nicht getan hat. Sie haben wiederum versäumt, sich zeitnah um die Mietkaution zu kümmern. Sie müssten sich wohl mit dem Vermieter wegen der Kosten einigen. Ansonsten lassen Sie sich besser rechtlich beraten, z.B. bei einem Fachanwalt, dem Mieterbund oder der Verbraucherzentrale.
Viel Erfolg
Gerd meint
Ich habe seit 14 Jahren für die Kaution eine Bürgschaft über die Bank bei meinem Vermieter hinterlegt. Nun sind die „Erben“ die neuen Eigentümer und ich würde diesen gerne das Geld normal bezahlen, und verzinsen lassen, da die Bankbürgschaft ja doch jedes Jahr Geld kostet. Mein Vermieter lehnt das ab. Darf er das? Wie kann ich das ändern, dass ich die Bürgschaft auflöse und die Kaution in bar bezahle?
admin meint
Hallo,
das Ersetzen der Bürgschaft durch eine Barkaution ist meines Wissens nur mit Einverständnis des Vermieters möglich.
Freundliche Grüße
Mel meint
Hallo,
ich habe letztes Jahr mein Mietverhältnis gekündigt. Letzte Woche kam die Nebenkostenabrechnung für 2023, diese habe ich bezahlt. Im Gegenzug bekam ich die Freigabeurkunde für meine Bankbürgschaft. Diese habe ich mit einer Kündigung an die Bank geschickt. Was passiert mit dem Geld, welches ich jeden Monat einbezahlt habe? Bekomme ich dies ausbezahlt, da mit meinem Vermieter jetzt alles sauber geregelt ist?
Mit freundlichen Grüßen
admin meint
Hallo,
das Geld, welches Sie an die Bank zahlen, ist die Gebühr für die Bereitstellung der Dienstleistung, also die Stellung der Bürgschaft. Es ist im Prinzip wie ein Beitrag an eine Versicherung zu verstehen, welchen man auch nicht zurückbekommt.
Freundliche Grüße