Mit einer Mietkautionsbürgschaft ersetzen Sie als Mieter die Barkaution durch eine Bürgschaft. Ihr Vermieter erhält die vereinbarte Sicherheit, während die Kautionssumme für Möbel oder andere Ausgaben verfügbar bleibt. Geben Sie einfach die Höhe Ihrer Mietkaution ein und vergleichen Sie passende Anbieter.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
- So funktioniert’s: Mieter hinterlegt Bürgschaft anstelle von Barkaution. Bank oder Versicherung bürgt bei Schäden und offenen Zahlungen aus dem Mietverhältnis.
- Nutzen: Mieter bleibt beim Umzug finanziell flexibel, Vermieter spart Zeit und Aufwand.
- Kosten: Jährlicher Beitrag abhängig von Kautionssumme und Anbieter (siehe Vergleich).
- Akzeptanz: Vermieter ist nicht verpflichtet, die Bürgschaft zu akzeptieren.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur klassischen Barkaution. Statt die Mietkaution als Einmalbetrag beim Vermieter zu hinterlegen, übergeben Sie ihm die Bürgschaftsurkunde einer Bank oder Versicherung. Dafür zahlen Sie einen regelmäßigen Beitrag an den Anbieter. Macht der Vermieter berechtigte Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend, begleicht die Bank oder Versicherung diese bis zur vereinbarten Bürgschaftssumme. Den Betrag müssen Sie später an den Bürgen zurückzahlen.
💡 Was häufig falsch verstanden wird: Eine Kautionsbürgschaft ist kein Versicherungsschutz für den Mieter. Die Versicherung sichert ausschließlich die Ansprüche des Vermieters ab. Zahlt der Anbieter im Schadensfall, müssen Sie den Betrag später dem Bürgen zurückerstatten. Die Bürgschaft ersetzt also nur die Mietkaution und nicht den Schaden.
Wann lohnt sich eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft schafft finanziellen Spielraum, ist aber nicht immer sinnvoll. Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Fällen sie sich lohnt und wann eine Barkaution die bessere Wahl ist.
Bürgschaft ist sinnvoll, wenn…
Barkaution ist besser, wenn…
- kein Geld für eine Barkaution da ist.
- Erspartes für Umzug, Möbel oder Renovierung benötigt wird.
- kein Dispo oder anderer Kredit infrage kommt.
- die Hausbank kein klassisches Mietkautionskonto anbietet.
- die Mietkaution problemlos aus eigenen Mitteln bezahlt werden kann.
- Sie die Kaution lieber verzinst anlegen möchten.
- Sie die Wohnung voraussichtlich viele Jahre mieten werden.
- der Vermieter ausschließlich eine Barkaution akzeptiert.
Weiterlesen: Welche Argumente im Allgemeinen für und gegen die Nutzung einer Bürgschaft sprechen, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Vor- und Nachteile einer Mietkautionsbürgschaft.
💡 Experteneinschätzung: Wer eine Wohnung nur für wenige Jahre mietet oder die Kautionssumme nicht aufbringen kann, profitiert häufig von einer Mietkautionsbürgschaft. Bei langen Mietverhältnissen summieren sich die jährlichen Beiträge. Dann ist eine Barkaution meist die wirtschaftlichere Lösung.
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft?
Die Kosten einer Mietkautionsbürgschaft richten sich nach der Höhe der vereinbarten Mietkaution und einem jährlichen Zinssatz. Daraus berechnet sich der zu zahlende Beitrag. Das bedeutet: Je höher die Kautionssumme und je länger die Mietdauer, desto mehr kostet die Bürgschaft insgesamt.
Beispiel: Beträgt die Kaution 1.500 € und berechnet der Anbieter einen jährlichen Zins von 4,2 %, zahlen Sie 63 € Beitrag pro Jahr (1.500 € × 4,2 % = 63 €).
Typische Kosten einer Mietkautionsbürgschaft
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, mit welchen jährlichen Kosten Sie bei unterschiedlichen Kautionssummen rechnen können.
| Kautionssumme | Möglicher Jahresbeitrag* |
|---|---|
| 1.000 € | 42 € |
| 1.500 € | 63 € |
| 2.000 € | 84 € |
| 3.000 € | 126 € |
Hinweis* Beispielhafte Berechnung auf Grundlage eines jährlichen Zinssatzes von 4,2 % der Kaution. Die tatsächlichen Gebühren können je nach Anbieter abweichen.
Anbieter für Mietkautionsbürgschaften vergleichen
Die Zinssätze und Vertragsbedingungen einer Mietkautionsbürgschaft unterscheiden sich je nach Anbieter. Geben Sie die im Mietvertrag vereinbarte Kautionshöhe in das Formular ein und starten Sie den Vergleich. Anschließend erhalten Sie eine nach Preis sortierte Übersicht passender Tarife. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Produktdetails.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
Tipp: Schon geringe Unterschiede beim jährlichen Beitrag können sich über die Laufzeit auf mehrere hundert Euro summieren.
Darf der Vermieter eine Bürgschaft ablehnen?
Ja. Der Vermieter darf eine Mietkautionsbürgschaft auch ablehnen. Nach § 551 BGB ist die Mietkaution grundsätzlich als Geldbetrag zu leisten. Für eine Bürgschaft gilt diese gesetzliche Regelung jedoch nicht. Sie kann nur vereinbart werden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. Mit anderen Worten: Der Vermieter muss also damit einverstanden sein.
Tipp: Sprechen Sie das Thema unbedingt vor der Unterzeichnung des Mietvertrags an. So vermeiden Sie spätere Missverständnisse und können die gewünschte Form der Mietsicherheit gemeinsam festlegen.
➥ Der Ablauf in 5 Schritten
Die Mieterin Anna hat ihre Traumwohnung gefunden. Ihr Vermieter verlangt beim Einzug eine Mietkaution von 1.500 Euro, akzeptiert jedoch eine Kautionsbürgschaft anstelle der Barkaution. Anna spart sich den hohen Einmalbetrag und hat nun das Geld zur freien Verfügung.
1.
Anbieter auswählenAnna vergleicht verschiedene Angebote. Sie entscheidet sich für eine Police, die bei 1.500 € Kautionssumme 63 € Beitrag pro Jahr kostet.
2.
Antrag und AbschlussSie beantragt ihre Police bei der gewählten Versicherung. Diese prüft ihre Bonität und genehmigt den Antrag.
3.
Urkunde übergebenAnna erhält eine Bürgschaftsurkunde, die sie ihrem Vermieter übergibt. Dieser ist nun im Schadensfall bis zu einer Höhe von 1.500 € abgesichert.
4.
Auszug und SchadenBeim Auszug hinterlässt Anna einen Schaden in Höhe von 1.000 €. Der Vermieter meldet diesen der Versicherung, die den Betrag nach Prüfung auszahlt. Anna wird darüber informiert und muss dem Versicherer das Geld zurückerstatten.
5.
KündigungNach Klärung der Ansprüche kann die Mietkautionsbürgschaft gekündigt werden. Der Vermieter sendet die Urkunde an die Versicherung zurück. Mit dem Tag des Eingangs endet der Vertrag.
Weiterlesen: Ausführliche Informationen zur Beantragung finden Sie in unserem Ratgeber: Mietkautionsbürgschaft online abschließen.
Wer kann für die Mietkaution bürgen?
Für die Mietkaution kommen unterschiedliche Bürgen infrage. Alle drei Varianten sichern die Ansprüche des Vermieters ab, unterscheiden sich jedoch bei Voraussetzungen, Kosten und Akzeptanz.
Mietkautionsversicherung
Eine Versicherung übernimmt die Bürgschaft für den Vermieter. Statt die Mietkaution als Einmalbetrag zu hinterlegen, zahlen Sie einen jährlichen Beitrag.
Typische Merkmale
- meist kein Mindesteinkommen erforderlich
- Bonitätsprüfung mit positivem Ergebnis
- Beiträge häufig etwas höher
- hohe Akzeptanz bei Vermietern
Bankbürgschaft
Bei einer Bankbürgschaft übernimmt eine Bank die Bürgschaft für die Mietkaution. Im Vergleich zur Versicherung sind die Anforderungen an Bonität und Einkommen meist höher.
Typische Merkmale
- regelmäßiges Einkommen erforderlich
- sehr gute Bonität notwendig
- oft niedrigere Beiträge
- sehr hohe Akzeptanz bei Vermietern
Mietbürgschaft einer Privatperson
Bei einer privaten Mietbürgschaft übernimmt eine Privatperson – häufig ein Elternteil oder naher Angehöriger – die Haftung gegenüber dem Vermieter. Sie wird vor allem genutzt, wenn die Bonität des Mieters nicht ausreicht. Eine Mietbürgschaft kann die Barkaution ersetzen oder zusätzlich zu dieser gefordert werden.
Typische Merkmale
- häufig für Studenten und Auszubildende
- Bürge haftet mit seinem Privatvermögen
- kann Barkaution ersetzen oder ergänzen
- keine laufenden Kosten
Welche Bürgschaft passt zu wem?
Je nach persönlicher Situation kann eine andere Form der Mietkautionsbürgschaft sinnvoll sein. Die folgende Tabelle zeigt typische Anwendungsfälle.
| Situation | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Studenten & Auszubildende | Private Mietbürgschaft oder Versicherung | Häufig fehlt ein regelmäßiges Einkommen. |
| Berufseinsteiger | Mietkautionsversicherung | Oft leichter erhältlich als eine Bankbürgschaft. |
| Arbeitnehmer mit guter Bonität | Bankbürgschaft | Häufig günstigere Beiträge und hohe Akzeptanz. |
| Gewerbetreibende | Gewerbliche Mietkautionsversicherung | Belastet die Kreditlinie der Hausbank nicht. |
| Wenig Erspartes | Bank oder Versicherung | Die Kautionssumme bleibt verfügbar. |
| Langfristiges Mietverhältnis | Barkaution prüfen | Jährliche Beiträge können sich summieren. |
Hinweis: Beiträge, Annahmerichtlinien und Vertragsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter.
Welche Voraussetzungen müssen Mieter erfüllen?
Um eine Mietkautionsbürgschaft zu erhalten, müssen Mieter einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Neben einem vollständigen Antrag prüfen Anbieter insbesondere die Bonität. Dafür werden unter anderem Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa eingeholt. Die Anforderungen können sich je nach Anbieter unterscheiden.
Die Anforderungen im Überblick
- Vollständig ausgefüllter Antrag mit allen Angaben zur Person und zum Mietobjekt
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz und Mietobjekt in Deutschland
- Ungekündigtes Mietverhältnis
- Erfolgreiche Bonitätsprüfung
Weiterlesen: Welche Daten bei der Bonitätsprüfung berücksichtigt werden und welche Rolle die Schufa spielt, erfahren Sie im Ratgeber „Bonität und Schufa“.
Was passiert im Schadensfall?
Hinterlässt der Mieter nach dem Auszug Mietrückstände oder Schäden in der Wohnung, kann der Vermieter die Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen. Nach Prüfung zahlt der Anbieter den Schadensbetrag bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme an den Vermieter aus. Der Mieter muss das Geld später an den Bürgen zurückerstatten.
Weiterlesen: Wie die Schadensregulierung im Detail abläuft und welche Rechte Mieter und Vermieter haben, erfahren Sie im separaten Ratgeber „Inanspruchnahme einer Mietkautionsbürgschaft“.
Kündigung und Rückgabe nach Mietende
Nach Ende des Mietverhältnisses bleibt die Mietkautionsbürgschaft zunächst bestehen. Erst wenn der Vermieter bestätigt, dass keine Ansprüche mehr bestehen, gibt er die Bürgschaftsurkunde an den Anbieter zurück. Mit dem Tag des Eingangs der Urkunde endet der Vertrag und die Beitragspflicht des Mieters.
Den genauen Ablauf finden Sie auf der Seite Kündigung und Rückgabe.



